Faserzement

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Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte der Österreicher Ludwig Hatschek faserarmierte Zementprodukte, die zu 90% aus Zement und zu 10% aus Asbestfasern bestanden. Aufgrund seiner gesundheitsgefährdenden Wirkung ist Asbest seit den 1970er Jahren nicht mehr zulässig. Ersetzt wurde es durch andere Fasern, z.B. Glas-, Kohlenstoff- oder Polyvinylalkoholfasern. Heutige Faserzementplatten sind asbestfrei und werden im Fassadenbau zumeist  in hinterlüfteten Konstruktionen eingesetzt.

Zusammensetzung
Der Verbundwerkstoff besteht zu überwiegenden Teilen aus Portlandzement (ca. 40%), aus Kalksteinmehl, recyceltem, zermahlenem Faserzementmaterial und Wasser. Als Armierungsfasern werden synthetische, organische Fasern aus Polyvinylalkohol oder Polyacrylnitril und Prozessfasern (Zellstoff) verwendet. Die Fasern übernehmen eine ähnliche Funktion wie der Stahl im Stahlbeton. Mikroskopisch kleine Luftporen in den Tafeln machen das Material frostbeständig. Es ist dennoch wasserdicht, UV-beständig, fäulnissicher und nicht brennbar.

Verwendung
Für Anwendungen in der Fassade werden die hochverdichteten Faserzementtafeln in der Regel in Materialdicke zwischen 5 und 20 mm eingesetzt. Die körnigen oder glatten Oberflächen können matt lasiert (Reinacrylatbeschichtung) oder kräftig deckend farbbeschichtet und mehrfach heißverfilmt werden. Standard- und Sonderfarben stehen bei der Beschichtung zur Verfügung. Die Platten werden in einigen Standardfarben auch durchgefärbt hergestellt (produktabhängig). Bei der Verarbeitung auf der Baustelle müssen Schnittkanten wieder imprägniert werden um starke Verfärbungen durch Feuchte zu vermeiden.

Faserzementplatten sollten in hinterlüfteten Konstruktionen verwendet werden um eventuell eindringende Feuchtigkeit oder Tauwasser ableiten zu können. Eine zwängungsfreie Montage muss gewährleistet sein. Ausreichend dimensionierte Fugen (mind. 8 – 10 mm) sollten mit einem Fugenband hinterlegt werden. Als Befestigungsart in hinterlüfteten vorgehängten Fassaden stehen produktabhängig verschiedene zugelassene Systeme zur Verfügung:

  • nicht sichtbare Befestigung über Hinterschnittdübel und Agraffe
  • Befestigung mit Fassadenschrauben oder -nieten
  • dekorative Befestigungsmittel, z.B. als Haltepunkte für Fassadenbegrünungen
  • horizontale Klemmprofile aus Aluminium
  • Klebesysteme (geschlossene Systeme aus Tafel, Kleber und Unterkonstruktion gemäß Brandschutzvorschriften und statischem Nachweis)
Abhängig von Produkt und Hersteller sind Faserzementplatten in maximalen Größen von etwa 3,30 x 1,25 m erhältlich. In Fassaden werden sie in den folgenden Bereichen eingesetzt:

  • vorgehängte, hinterlüftete Außenwandbekleidungen
  • Ausfachungen in Pfosten-Riegel-Konstruktionen
  • Stülpschalungen (kleinformatige Faserzementplatten
  • äußere Bekleidung von Sandwichelementen
  • Balkonbekleidungen
Unterkonstruktionen können aus Holz oder Aluminium bestehen, diese sollten eine thermische Trennung zum tragenden Untergrund aufweisen.