Brandverhalten von Parkett
Im Brandfall ist die Beanspruchung bei Holzfußböden anders als
bei Wänden und Decken, die Flammenausbreitung ist geringer. In der
Regel wird Holz nach DIN 4102-4 als normal entflammbar eingestuft
(B2). Die Ausnahmen sind Eichenparkett aus Parkettstäben sowie
Parkettriemen nach DIN 2080-1 und Mosaik-Parkettlamellen nach DIN
280-2, jeweils auch mit Versiegelungen, die als schwer entflammbar
klassifiziert (B1) werden. Dies gilt auch für andere Parkettböden
aus Eiche, die allerdings eine Nutzschicht
von mindestens 8 mm haben müssen.
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