Brandverhalten von Parkett
Im Brandfall ist die Beanspruchung bei Holzfußböden anders als bei Wänden und Decken, die Flammenausbreitung ist geringer. In der Regel wird Holz nach DIN 4102-4 als normal entflammbar eingestuft (B2). Die Ausnahmen sind Eichenparkett aus Parkettstäben sowie Parkettriemen nach DIN 2080-1 und Mosaik-Parkettlamellen nach DIN 280-2, jeweils auch mit Versiegelungen, die als schwer entflammbar klassifiziert (B1) werden. Dies gilt auch für andere Parkettböden aus Eiche, die allerdings eine Nutzschicht von mindestens 8 mm haben müssen.
Bildnachweis: Holzverarbeitung König, Kaiserslautern (1); Parkettachse, Wien/A (2,3)
Zum Thema
- Holzfußböden
- Prüfungen/Prüfverfahren

