Brandverhalten von Parkett

Im Brandfall ist die Beanspruchung bei Holzfußböden anders als bei Wänden und Decken, die Flammenausbreitung ist geringer. In der Regel wird Holz nach DIN 4102-4 als normal entflammbar eingestuft (B2). Die Ausnahmen sind Eichenparkett aus Parkettstäben sowie Parkettriemen nach DIN 2080-1 und Mosaik-Parkettlamellen nach DIN 280-2, jeweils auch mit Versiegelungen, die als schwer entflammbar klassifiziert (B1) werden. Dies gilt auch für andere Parkettböden aus Eiche, die allerdings eine Nutzschicht von mindestens 8 mm haben müssen.

Eichenparkett im Fischgrätmuster verlegt

Fachwissen zum Thema

Holzfußböden

Prüfungen/Prüfverfahren

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Boden sponsored by:
Object Carpet GmbH
Marie-Curie-Straße 3
73770 Denkendorf
Telefon: +49 711 3402-0
www.object-carpet.com
+
VIACOR Polymer GmbH
Graf-Bentzel-Str. 78
72108 Rottenburg
Telefon: +49 7472 94999-0
www.viacor.de