Einführung Gründungen und Fundamente
Gründungen und Fundamente haben eine wichtige statische Aufgabe. Sie sorgen dafür, dass die Last des Bauwerks auf den Baugrund übertragen und dort gleichmäßig verteilt wird. Da die Festigkeit der Böden geringer ist als die Festigkeit der Baustoffe, werden lastverteilende Fundamente unter den tragenden Elementen des Bauwerks angeordnet.
Bei historischen Bauwerken stand den Architekten und Ingenieuren eine begrenzte Auswahl an Gründungsmethoden zur Auswahl. Zur Anwendung kamen Steinblockfundamente und Steinschüttfundamente, bei denen Steine in weichen plastischen Boden gepresst wurden sowie Pfahlgründungen für weiche oder fließende Böden z.B. in Venedig, Amsterdam, St. Petersburg aber auch für Wasserschlössern und Kirchen und Holzlagen aus Baumstämmen. Es fehlte damals an Maschinen und technischen Möglichkeiten, um Wasserabsenkungen vorzunehmen. Den historischen Gründungsmethoden ist gemeinsam, dass sie keine Last verteilende Zugkraft parallel zur Gründungsebene aufnehmen konnten, lediglich vertikale höchstens horizontale Druckkräfte. Ein bekanntes Beispiel dieser vertikalen Setzung sind Turmbauten, bei denen es zu sehr hohen Lastkonzentrationen kommen kann, die wiederum zu hohen Randpressungen führen können. Das führt zu Schrägstellungen wie beim Turm von Pisa.
Seit der Erfindung des Stahlbetons kommen Flach- und Tiefgründungen zum Einsatz. Bei Flachgründungen werden die Bauwerkslasten durch Fundamente flächenförmig auf die Grünungsfläche abgetragen. Die Bauwerkslasten bei Tiefgründungen werden durch Pfähle tief in die Gründungsfläche abgetragen. Entwurf und Bemessung sind in der DIN 1054-1 geregelt. Tiefgründungen wiederum unterscheiden folgende Gründungsarten:
Fundamentplatten
Über eine Stahlbetonplatte wird die Last als statisch wirkende gesamte Grundfläche gleichmäßig abgetragen.
Einzelfundamente
Einzelfundamente mit Stützenfuß, Block-, Köcher oder Streifenfundamente zentrieren die Kräfte punkt- oder streifenförmig auf mehrere Laststellen eines Gebäudes.
Pfahlgründung oder Verankerung
Kein Gebäude kommt ohne eine frostsichere Gründung aus. Damit Minusgrade das Fundament nicht erreichen, müssen mindestens 80 cm Boden zwischen der Oberkante des Fundaments und der Oberkante der Baugrube liegen. Nur so ist sichergestellt, dass keine Schäden an den Wänden entstehen.
Zum Thema
- Flachgründungen
- Fundamente
- Tiefgründungen
