Sicherheitsbeleuchtung
Wenn nach einem Stromausfall und Versagen der allgemeinen künstlichen Beleuchtung in Gebäuden mit Unfallgefahren zu rechnen ist, ist eine Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 erforderlich, die sich automatisch einschaltet. Drei Untergruppen werden unterschieden:
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
Zur Orientierung müssen Rettungswege eindeutig gekennzeichnet
und ausreichende Sehbedingungen gewährleistet sein. Die
Sicherheitsbeleuchtung dient zudem der Auffindbarkeit der
Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen.
Antipanikbeleuchtung
Die Wahrscheinlichkeit einer Panik soll durch die Beleuchtung
verringert und ein sicheres Erreichen der Ausgänge ermöglicht
werden. Sinnvoll ist dies beispielsweise, wenn Rettungswege nicht
eindeutig definiert werden können wie in großen Hallen, wo die
gesamte Hallenfläche als Rettungsweg genutzt werden kann.
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer
Gefährdung
Diese ist notwendig an Arbeitsplätzen, die einen Umgang mit
gefährlichen Stoffen und Materialien oder laufenden Maschinen
erfordern. Die Einzelheiten zur Einordnung eines Arbeitsplatzes
regelt das Arbeitsschutzgesetz.