Beschläge an Feuer- und Rauchschutztüren
Gallerie
Rauch- und Feuerschutzabschlüsse müssen mit all ihren Beschlags-
und Zubehörteilen dauerhaft funktionstüchtig sein. Wichtige
Beschlagteile sind dabei Schlösser/Verriegelungen, Bänder oder
Schließmittel. Alle zur Verwendung in Feuer- und
Rauchschutzabschlüssen vorgesehenen Beschläge und Zubehörteile
müssen ihre Eignung nachgewiesen haben (Ü-Zeichen, CE-Kennzeichnung oder allgemeines
bauaufsichtliches Prüfzeugnis).
Die genaue Festlegung welche Zubehörteile an einem Feuer- oder
Rauchschutzabschluss verwendet werden dürfen, sind in der
jeweiligen "Allgemein bauaufsichtlichen Zulassung" bei
Feuerschutzabschlüssen und im "Allgemein bauaufsichtlichen
Prüfzeugnis" bei Rauchschutzabschlüssen festgelegt. Durch die
Bauregelliste Teil A (Abschnitt 6, Türen und Tore) und Teil B wird
festgelegt, welche technischen Regeln die Beschlags- und
Zubehörteile erfüllen müssen oder wie der Nachweis bei Abweichungen
von diesen technischen Regeln zu führen ist.
Folgende Normen für Beschläge sind in der Bauregelliste A (Ausgabe
2004/1) im Abschnitt 6. Türen und Tore aufgenommen. Diese Beschläge
müssen das Ü-Zeichen tragen:
- DIN 18250 "Einsteckschlösser für
Feuerschutzabschlüsse",
- DIN 18262 "Federbänder"
- DIN 18263-1 "Türschließer mit hydraulischer Dämpfung",
- DIN EN 1154 "Türschließer mit kontrolliertem
Schließablauf",
- DIN 18263-4 "Türschließer mit Öffnungsautomatik",
- DIN EN 1155 "Türschließer mit integrierter el.
Feststellvorrichtung",
- DIN 18272 "Feder- und Konstruktionsbänder",
- DIN 18273 "Türdrückergarnituren"
- DIN EN 1158 "Schließfolgeregler".
- EN 179 "Notausgangsverschlüsse",
- EN 1125 "Panikverschlüsse",
- EN 1935 "Einachsige Tür- und Fensterbänder".