Baustoffklassen

Aufgliederung gemäß nationaler und europäischer Norm

Baustoffe werden hinsichtlich ihrer Brenn- und Entflammbarkeit auf nationaler Ebene nach DIN 4102-1: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen bzw. auf europäischer Ebene nach DIN EN 13501-1: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten eingeordnet.

Diese Baustoffklassen, häufig auch Brandschutzklassen genannt, werden nach DIN 4102-1 in nicht brennbare (A) und brennbare Baustoffe (B) unterteilt; die EU-Klassifizierung DIN EN 13501-1 sieht sieben Euroklassen vor (A1, A2, B, C, D, E, F) sowie weitere für Rauchentwicklung (s = smoke): Klassen s1, s2 und s3, brennendes Abtropfen/Abfallen (d = droplets): Klassen d0, d1 und d2 sowie besondere Klassen für Bodenbeläge (fl = floorings). Neu zugelassene Baustoffe werden nach der DIN EN 13501-1 eingestuft.

Die Klassifizierungen nach DIN 4102 und DIN EN 13501 sind nicht direkt aufeinander übertragbar. Nach der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Anhang 4 können allerdings den bauaufsichtlichen Benennungen (nicht brennbar, schwer entflammbar, normal entflammbar und leicht entflammbar) sowohl die europäischen (Tabelle 1.2) als auch die nationalen (Tab. 1.1) Bezeichnungen zugeordnet werden. Nach Musterbauordnung dürfen Baustoffe, die nicht mindestens normal entflammbar sind (leicht entflammbare Baustoffe), nicht verwendet werden.

Gegenüberstellung der bauaufsichtlichen Benennungen von Baustoffen (ausgenommen Bodenbeläge) zu den europäischen Klassifizierungen nach DIN EN 13501-1 und den nationalen Klassifizierungen nach DIN 4102-1 nach Bauregelliste A, Anlage 0.2.2:



Kurzzeichen:
A – Nicht brennbar, kein Beitrag zum Brand
B – Schwerentflammbar, sehr begrenzter Beitrag zum Brand
C – Schwerentflammbar, begrenzter Beitrag zum Brand
D – Normalentflammbar, hinnehmbarer Beitrag zum Brand
E – Normalentflammbar, hinnehmbares Brandverhalten
F – Leichtentflammbar, keine Leistung festgestellt

s – Rauchentwicklung (smoke)
s1: geringe Rauchentwicklung
s2: mittlere Rauchentwicklung
s3: hohe Rauchentwicklung

d – brennendes Abtropfen (droplets)
d0: kein brennendes Abtropfen/Abfallen innerhalb von 600 Sekunden
d1: kein brennendes Abtropfen/Abfallen mit einer Nachbrennzeit länger als 10 Sekunden innerhalb von 600 Sekunden
d2: keine Leistung festgestellt

L – Brandverhaltensklasse für Rohrdämmstoffe
fl – Brandverhaltensklasse für Bodenbeläge

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegeben wird, kann online auf dessen Homepage abgerufen werden (siehe Surftipps).

Fachwissen zum Thema

Kalksandsteine entsprechen der Baustoffklasse A1.

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Arten des Brandschutzes

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

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Der Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche, die für den Architekten unterschiedlich wichtig sind: den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.

Schutzziele im Brandschutz

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Brandschutzplanung

Beim Brandschutz komplexer Bauvorhaben stoßen Architekten an ihre Grenzen .

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Wer erbringt das Honorar, was gehört zur Grundlagenermittlung in Neubau und Bestand, welche Inhalte hat das Brandschutzkonzept?

Baulicher Brandschutz und Barrierefreiheit

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

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Es ist so zu planen, dass Menschen mit und ohne Behinderung der Flucht- und Rettungswegbeschilderung folgen, das Gebäude verlassen und sich in einem gesicherten Bereich einfinden können.

Was ein Architekt über Brandschutz wissen sollte

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

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Dass sich Menschen im Brandfall auf ein Sicherheitskonzept verlassen und selbst retten können, gehört zur Planung eines Gebäudes.

Brandschutznachweis

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

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Über den Unterschied zwischen Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept sowie Personen, die berechtigt sind, diese zu erstellen.

Brandsimulation

Der Ausbreitung von Bränden wird z.B. durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch vorgebeugt (Abb.: Materialprüfung im nachgebauten Kinderzimmer)

Der Ausbreitung von Bränden wird z.B. durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch vorgebeugt (Abb.: Materialprüfung im nachgebauten Kinderzimmer)

Im Brandschutzkonzept werden die brandschutztechnischen Anforderungen der Musterbauordnung in Abhängigkeit der Gebäudeklasse...

Gebäudeklassen

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

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Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der Musterbauordnung und allen Landesbauordnungen nach den Gebäudeklassen bemessen.

Baustoffklassen

In Bezug auf ihre Brennbarkeit und Entflammbarkeit sind Baustoffe gemäß nationaler und europäischer Norm klassifiziert. Was bedeuten die Kurzzeichen?

Feuerwiderstandsklassen

Verglasung im Brandlastversuch unter Laborbedingungen

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Bauteile werden entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die Klassifizierung...

Brandabschnitt

Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

Durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch werden Gebäudeteile und Gebäude untereinander abgegrenzt.

Unterscheidung Brandabschnitt und Rauchabschnitt

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

Gebäude können aus einem oder mehreren Brandabschnitten bestehen. Als kleinster Brandabschnitt kommt ggf. ein einzelner Raum in Betracht.

Bauordnungen für Standardbauten

Ausschlaggebend für die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen wie Gebäude ist an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden.

Verordnungen für geregelte und andere Sonderbauten

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

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Genehmigungsverfahren

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

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Im Grundsatz müssen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen durch eine vorherige Baugenehmigung legalisiert werden.

Explosionsgefährdete Bereiche

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

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Unter dem Aspekt des Brandschutzes sind für explosionsgefährdete Bereiche, kurz Ex-Bereiche genannt, besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.

Der Planungsservice von TELENOT…

… unterstützt Sie von Beginn an und erstellt nach Ihren Vorgaben ein richtlinienkonformes Planungskonzept für die elektronische Sicherheitstechnik.

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