Abgasanlagen

Abgasanlagen haben die Aufgabe, die Rauchgase angeschlossener Feuerstätten sicher ins Freie abzuleiten. Gleichzeitig müssen sie die Baukonstruktion vor Brandbelastung schützen. Die Triebkraft zum Abtransport der Abgase wird entweder durch einen natürlichen Zug oder ein Gebläse erzeugt. Ein Naturzug entsteht durch den Temperaturunterschied zwischen dem warmen Rauchgas im Rauchgasabzug und der kälteren Außenluft. Er sorgt dafür, dass sich das Rauchgas nach oben bewegt. Je heißer das Abgas und je höher der Abzug, umso größer ist der entstehende Förderdruck.

Gallerie

Baurechtlich werden Abgasanlagen in Abgasleitungen und in Schornsteine unterteilt. An Abgasleitungen dürfen nur Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe angeschlossen werden, wie beispielsweise Öl- und Gasbrennwertkessel. Für Feuerstätten, die mit festen Brennstoffen wie Scheitholz, Hackschnitzel oder Holzpellets beheizt werden, sind Abgasleitungen nicht zugelassen.

An Schornsteine dürfen neben Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe auch Feuerstätten für feste Brennstoffe, wie beispielsweise Kaminöfen oder Pelletheizungen angeschlossen werden. Im Gegensatz zu einer Abgasleitung müssen Schornsteine rußbrandbeständig sein, das heißt, sie müssen einen Rußbrand im Inneren des Schornsteins unbeschadet überstehen. Zu einem Schornsteinbrand kann es kommen, wenn sich bei der unvollständigen Verbrennung von Holz Glanz- und Schmierrußschichten im Schornstein ablagern und entzünden.

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