Allgemeine Maßnahmen zum Einbruchschutz
Für eine durchgehend schützende Hülle des Gebäudes
Vor einem Einbruch wägen die meisten Täter zunächst Risiko und
Aufwand im Verhältnis zum erwarteten Gewinn ab. Maßnahmen zum
Einbruchschutz sollten demnach die Aussichten des Täters auf Erfolg
unbedingt minimieren. Wichtig ist, dass sie den örtlichen
Gegebenheiten angepasst sind. Folgende grundlegende Maßnahmen
dienen der Bildung einer durchgehend schützenden Hülle des Gebäudes
bzw. eines zu schützenden Bereichs:
- Einbruchhemmende Türen und Fenster, beispielsweise mit der
Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627: Türen,
Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse –
Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung oder
höherwertig, wenn die Gefährdungslage es erfordert
- Rollladensicherungen bei einstiegsgefährdeten Türen oder Fenstern
- besondere Schließzylinder, Zusatzschlösser und Riegel
- Sicherung von Kellerlichtschächten
- Verschluss von nicht benutzten Nebeneingängen
- Einbruchgesicherte Notausgänge
- Verschluss von Personen- und Lastenaufzügen außerhalb der Dienstzeit
- Einbau von Türen in ausreichend feste Wände
- Vergitterung von Lüftungsöffnungen (maximale Gitterweite 10x20 cm)
- Doppelbodenbereiche und abgehängte Decken müssen vor
Zutrittsmöglichkeiten geschützt sein
Alle Mitarbeiter bzw. Bewohner eines Gebäudes sollten informiert sein, welche Regelungen und Maßnahmen zum Einbruchsschutz sie beachten müssen - also beispielsweise, dass Türen, Fenster oder Rollladensicherungen abends abgeschlossen werden müssen. Auch innerhalb eines Gebäudes kann der Einbau von einbruchhemmenden Elementen sinnvoll sein, z. B. bei Räumen mit besonderer Zutrittskontrolle wie Serverräumen oder Kerneinheiten eines Rechenzentrums.