Organischer Baustoff
Physikalische und mechanische Eigenschaften
Holz ist ein natürlicher, inhomogener, anisotroper, organisch gewachsener Baustoff und besteht überwiegend aus Zellwänden und Hohlräumen. Das anisotrope Verhalten lässt sich über den mikroskopischen Aufbau der Zellwände beschreiben. Dadurch werden die physikalischen und mechanischen Eigenschaften erläutert.
Abhängig von der relativen Luftfeuchtigkeit und der Temperatur stellt sich
im Holz eine Gleichgewichtsfeuchte ein. Die Fähigkeit der
Wasseraufnahme und -abgabe und das damit verbundene Quellen und
Schwinden (Vergrößerung und Verkleinerung des
Holzvolumens beziehungsweise Formänderung) resultiert aus der
hygroskopischen Eigenschaft des Werkstoffes und findet nur
unterhalb der Fasersättigungsbereiches (< 30%) statt (s. Abb.).
Holzbauteile sollen prinzipiell mit der zu erwartenden
Gleichgewichtsfeuchte eingebaut werden. Grundsätzlich ist Holz
trocken einzubauen und es ist durch bauliche Maßnahmen
sicherzustellen, dass die Holzfeuchte dauerhaft 20% (Masseprozent)
nicht übersteigt. Das Schwind- und Quellmaß (in
%) unterscheidet sich in der Intensität und der Holzart nach den
Hauptrichtungen, radial (5%), axial (0,1%) und tangential (10%). In
der Praxis wird die Längenänderung in axialer Richtung (in
Faserrichtung) oft vernachlässigt.
Solange Holz trocken ist, besteht keine Gefahr des Befalls durch
holzzerstörende Pilze, da für Entwicklung des Pilzbefalls freies
Wasser in den Zellhohlräumen des Holzes vorhanden sein muss. Die
Holzfeuchte korreliert mit der Festigkeit sowie der Biegefestigkeit
von Vollholzprodukten und Holzwerkstoffen. Diese werden daher in
Abhängigkeit der zur erwartenden Gleichgewichtsfeuchte im
Gebrauchszustand nach DIN EN 1995-1-1: Eurocode 5:
Bemessung und Konstruktion von Holzbauten – Teil 1-1:
Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
in Nutzungsklassen eingeteilt:
Die Normenreihe DIN 68800: Holzschutz enthält die Verpflichtung, bauliche Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen. Konkret bedeutet dies die Umkehrung der Nachweispflicht: Wurde zuvor gefordert nachzuweisen, dass der Einsatz von vorbeugenden chemischen Holzschutzmaßnahmen nicht erforderlich ist, muss nunmehr die Notwendigkeit der Verwendung von chemischen Holzschutzmitteln belegt werden. Die in DIN 68800-2: Holzschutz – Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau aufgezeigten baulich-konstruktiven Holzschutzmaßnahmen sind erste Planer- und Ausführungspflicht.
Weitere Informationen enthält die Publikation Holzschutz – Bauliche Maßnahmen GK0 vom Informationsdient Holz, Holzbau Handbuch Reihe 5, Teil 2, Folge 2 (siehe Surftipps).
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