Bauordnungsrechtliche Grundlagen

Musterbauordnung und Landesbauordnungen

Die Inhalte der Musterbauordnung (MBO) werden kontinuierlich von der Bauministerkonferenz (ARGEBAU – Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland) beraten und aktualisiert. Sie bildet die Grundlage für die Gesetzgebung der Bundesländer.

Die Bundesländer sind angeraten, ihre jeweilige Landesbauordnung (LBO) im Rahmen von Novellierungsverfahren an die MBO anzupassen. Viele Anforderungen der MBO werden einheitlich in allen Bundesländern in die LBO übernommen, es existieren jedoch auch länderspezifische Abweichungen. Dies betrifft auch einige brandschutztechnische Anforderungen.

Gebäudeklassen

Die grundsätzlichen Anforderungen an Gebäude in brandschutztechnischer Hinsicht sind abhängig von der jeweiligen Gebäudeklasse. Die MBO gibt fünf Gebäudeklassen (GK) vor, die anhand folgender Kriterien unterteilt werden:

  • OKF = Maß der Oberkante des Fußbodens des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel (§ 2 Abs. 3 Satz 2 MBO) – Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind (§ 2 Abs. 5 MBO)
  • Anzahl und/oder Größe der NE = Nutzungseinheit – Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten mit mindestens einem Aufenthaltsraum
  • Nutzung des Gebäudes
  • Gebäude ist freistehend/nicht freistehend


Abb.1: Gebäudeklassen nach MBO

Die Einteilung nach jeweiliger Landesbauordnung kann geringfügig von der nach MBO (siehe Abb.1) abweichen.

Brandschutz im Bauordnungsrecht

Die MBO gibt im § 14 hinsichtlich des Brandschutzes folgendes Schutzziel aus: „Bauliche Anlagen sind so zu errichten, […], dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

Um die Schutzziele zu erreichen, werden von den Bauordnungen – mit steigender Gebäudeklasse – steigende Anforderungen an den baulichen Brandschutz gestellt. Diese beziehen sich auf

  • die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile des Gebäudes, unterschieden in feuerbeständig, hochfeuerhemmend und feuerhemmend und
  • das Brandverhalten der für diese Bauteile verwendeten Baustoffe, unterteilt in nichtbrennbare und brennbare Baustoffe – letztere wiederum unterteilt in schwerentflammbare und normalentflammbare Baustoffe.
Die MBO regelt die allgemeinen Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen in § 26.
Quelle: Holzbau Deutschland Institut

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