_Holz
Vollholz
Sortierung, Anforderungen und Einsatzbereiche
Als Vollholz (VH) wird Schnittholz unterschiedlicher Sortierung und
unterschiedlichen Einschnitts bezeichnet. Je nach Querschnitt wird Schnittholz als Kantholz
(Querschnittsbreite (B) ≥ 60 mm / Querschnittshöhe (H) ≥ B),
Bohle
(Stärke (S) ≥ 40 mm / B > 2S), Brett (S = 8 -
40 mm / B = 80 - 300 mm) oder Latte (B ≤ 40 mm / H ≤ 80 mm)
bezeichnet.
Gallerie
Um Vollholz homogener und berechenbarer zu machen, gibt es Qualitäts- und Verarbeitungskriterien für Konstruktionsvollholz (KVH), das für tragende Bauteile verwendet wird. Die Anforderungen beziehen sich üblicherweise auf die Holzarten Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche und Douglasie. Das Holz kann nach der Festigkeit visuell (z.B. C24) oder maschininell (z.B. C24M) sortiert werden (DIN 14081-1). Es wird in zwei Kategorien nach seinem Verwendungszweck für den sichtbaren Bereich (KVH-Si) oder den nicht sichtbaren Bereich (KVH-NSi) unterschieden. An das Holz werden bestimmte Anforderungen gestellt bezüglich der Holzfeuchte (technische Trocknung auf einen Feuchtegehalt auf 15%, +/- 3%), Maßhaltigkeit und Dimensionsstabilität, optisches Erscheinungsbild und Oberflächenbeschaffenheit sowie Vorzugsquerschnitte und -längen. Zugelassen ist sowohl nicht-keilgezinktes KVH als auch KVH mit Keilzinkverbindungen, für die jeweils unterschiedliche Produktnormen gelten.
Für KVH ohne Keilzinkverbindungen ist die DIN 14081-1: Holzbauwerke – Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt – Teil 1: Allgemeine Anforderungen maßgebend. Für die Anwendung in Deutschland gilt die DIN 20000-5. Bei einer visuellen Sortierung sind Sortiernormen aus ganz Europa grundsätzlich zulässig. In Deutschland ist die DIN 4074-1: Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit – Teil 1: Nadelschnittholz üblich. Für Kantholz der Sortierklassen S7, S10 und S13 finden sich in DIN EN 1912 die Zuordnung zu den europäischen Festigkeitsklassen.
Durch Keilverzinkung ist Konstruktionsvollholz in der Länge nicht mehr auf die Rohholzlänge beschränkt. Für keilgezinktes KVH wird die europäische Produktnorm DIN EN 15497 – Keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke – Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung mit der Anwendungsnorm DIN 20000-7 in Bezug genommen.
KVH ist herzgeschnitten. Der Einschnitt erfolgt unter der Berücksichtigung, dass bei einem ideal gewachsenen Stamm die Markröhre beu zweistiliegen Einschnitt durchschnitten wird. Für die Verwendung im sichtbaren Bereich (KVH-SI) kann ein herzfreier Einschnitt vereinbart werden. Durch die technische Trocknung auf einen Feuchtigkeitsgehalt von mind. 18% werden die meisten Therpene ausgedünstet und das Holz ist weniger anfällig für Schädlinge. Die definierte Holzfeuchte ist Voraussetzung für einen weitreichenden Verzicht auf vorbeugenden chemischen Holzschutz, ggf. auch Voraussetzung für die Herstellung von Keilzinkverbindungen. Die Oberflächen sind je nach Verwendungsart gefast und gehobelt (KVH-Si) oder gefast und egalisiert (KVH-NSi). Abhängig von der Anwendung ist auch die Zulässigkeit bzw. Größe von Astzustand, Baumkante, Rindeneinschluss, Rissbreiten, Harzgallen, Verfärbungen, Fraßgänge von Insekten, Verdrehung. Inhomogenitäten wie Äste über 70 mm und Harzgallen werden ab einer gewissen Größe herausgeschnitten.
Die Vorzugsquerschnitte sind B/H = 60/120 bis 120/240 mm. Auf größere Breiten als 120 mm wird aus Gründen der Trocknung verzichtet, auf größere Höhen aufgrund des Baumquerschnitts. Für größere Querschnitte sollte Balkenschichtholz oder Brettschichtholz verwendet werden. KVH wird hauptsächlich als tragende Teile von Decken, Dächern, Wänden und für das Stabwerk von Holz-Tafelbauelementen verwendet.
Weitere relevante Normen zum Thema:
DIN 4074-1: Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit – Teil 1:
Nadelschnittholz
DIN 4074-2: Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit – Teil 2:
Baurundholz (Nadelholz)
DIN 4074-5: Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit – Teil 5:
Laubschnittholz
DIN EN 13556: Rund- und Schnittholz – Nomenklatur der in Europa
verwendeten Handelshölzer
DIN EN 350-2: Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten –
Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz
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