Anschluss von Feuerstätten an Luft-Abgas-Systeme
Informationsblatt zu den Nutzungsvoraussetzungen
Raumluftabhängige Holzfeuerstätten wie Kamin-, Kachel- oder Pelletöfen, die ihre Verbrennungsluft aus dem Innenraum beziehen, benötigen einen Schornstein, der die Rauchgase sicher ins Freie abführt. Unter bestimmten Umständen können sie aber auch an ein Luft-Abgas-System (LAS) angeschlossen werden. Darauf weisen die Initiative Pro Schornstein (IPS) und der HKI – Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik in dem gemeinsamen Informationsblatt Anschluss von Feuerstätten an Luft-Abgas-Systeme (LAS) hin.
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Demnach legen zwar die Feuerungsverordnungen sowie die DIN V 18160-1 Abgasanlagen und DIN EN 13063-3 System-Abgasanlagen mit Keramik-Innenrohren fest, dass an Luft-Abgas-Systeme nur raumluftunabhängige Feuerstätten angeschlossen werden dürfen, die ihre Verbrennungsluft von außerhalb der Gebäudehülle bekommen. In der Praxis werden jedoch häufig auch raumluftabhängige Öfen für feste Brennstoffe mit LAS verbunden. Laut IPS und HKI zeigt die jahrzehntelange Erfahrung mit solchen Anschlüssen, dass dies zumindest technisch kein Problem ist.
Formal ist der Anschluss jedoch nur dann zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die in der Publikation detailliert aufgelistet werden. Eine Möglichkeit ist beispielsweise, wenn die Nutzung in der Zulassung oder Bauartgenehmigung des Schornsteinanbieters ausdrücklich geregelt ist, beziehungsweise eine Umkennzeichnung des Luft-Abgas-Systems als Schornstein seitens des Herstellers erfolgt ist. Die Zulässigkeit besteht ebenfalls, wenn das Schornsteinmodell bestehend aus Abgasschacht und Verbrennungsluftschacht nicht als LAS gekennzeichnet wird.
Das Informationsblatt steht zum kostenlosen Download auf den
Webseiten der Initiative bereit (siehe Surftipps).
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