Stilllegung von Holzöfen vermeiden
Passiver Filter mit Zulassung DIBt
Für Besitzer von Holzöfen fühlt es sich wie ein Spießrutenlauf an: Seit rund zehn Jahren regelt die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), dass Holzöfen schrittweise ausgetauscht oder nachgerüstet werden müssen. 2024 tritt die nächste Stufe in Kraft und mit ihr eine mögliche Stilllegung von Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Mit dem passiven KaminFilterKat des Herstellers Bluekat soll die Stilllegung verhindert werden können. Der Filter wird einfach in das vorhandene Kaminrohr eingesetzt.
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Weil Holzfeueranlagen mindestens genauso viel Feinstaub ausstoßen wie Autos mit Verbrennungsmotor, wurde im Jahr 2010 der zunehmenden Verbrennung von Holz und der damit einhergehenden Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Belastung mit schärferen Gesetzen begegnet. Festgelegt sind sie im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), geregelt in der Bundesimmissionsverordnung (BImSchV). Werden die vorgegebenen Grenzwerte nicht eingehalten und die Öfen weiter betrieben, drohen Stilllegung und Bußgelder. Vermeiden lässt sich das durch den Einbau des Kaminfilters von Bluekat. Er filtert den Ruß aus dem Abgas und verbrennt ihn kontinuierlich zu Asche. Zudem oxidiert seine katalytische Funktion das entstehende Kohlenmonoxid (CO). Herzstück des Filters ist ein Metallträger, der sich weltweit mehr als 300-millionenfach in der Abgasnachbehandlung von Autos und Zweirädern mit Verbrennungsmotor bewährt hat. Als erster passiver Filter hat der KaminFilterKat jetzt die Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt, Zulassungsnummer: Z-7.4-3550) erhalten.
Einfache Nachrüstung
Um den Filter einzubauen, muss aus dem vorhandenen Kaminrohr lediglich ein ca. 250 mm langes Teilstück herausgeschnitten und an derselben Stelle das neue Rohe mit dem Filter und einer Revisionsklappe eingesetzt werden. Ein Anschluss an das Stromnetz wie bei elektrostatischen Filtern ist nicht notwendig. Laufende Kosten für Strom, aber auch Wartung und Reinigung durch Fachfirmen entfallen, weil die Reinigung einfach selbst durchgeführt werden kann. Dazu muss lediglich die Revisionsklappe geöffnet, das Filterelement entnommen und die Asche leicht abgeklopft werden. Somit fallen nur die Kosten für die Anschaffung und den Einbau an, der von einer Fachfirma oder dem Schornsteinfeger übernommen werden sollte.
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