EU-Energielabel Pflicht für Einzelraumheizgeräte
Energieverbrauch von Heizgeräten soll transparenter werden
Seit dem 1. Januar 2018 dürfen neue industriell gefertigte
Einzelraumheizgeräte mit einer Nennwärmeleistung bis 50 Kilowatt
nur noch mit einem EU-Energielabel in den Handel gebracht werden.
Darunter fallen Heizgeräte, die gasförmige, flüssige oder feste
Brennstoffe nutzen, wie zum Beispiel luft- und wassergeführte
Pelletöfen, Scheitholzkaminöfen und Heizkamine. Elektrisch
betriebene Öfen sind ausgenommen.
Gallerie
Das EU-Label bewertet die Energieeffizienz eines Heizgeräts
durch die Einstufung in eine Effizienzklasse. Die Skala reicht von
A++ (sehr gut) bis G (mangelhaft). Auf dem Label sind die neun
Energieeffizienzklassen von grün bis rot farblich gekennzeichnet.
Ein schwarzer Pfeil verdeutlicht, in welche Klasse das jeweilige
Gerät eingestuft ist. Die Kennzeichnung gibt außerdem Auskunft über
die Nennwärmeleistung des Geräts in Kilowatt (direkte
Wärmeleistung). Bei wasserführenden Pellet- und Kaminöfen zeigt
eine zweite Zahl, wie viel Wärmeenergie an das Heizwasser abgegeben
wird (indirekte Wärmeleistung).Zweck des EU-Energielabels ist es,
den Energieverbrauch von Geräten transparent zu machen und Käufern
die Auswahl energieeffizienter Produkte zu erleichtern. Für die
Hersteller ist das Label ein Anreiz, verstärkt Geräte mit
geringerem Energieverbrauch auf den Markt bringen.
Die Vergabe des EU-Labels wird durch die EU-Rahmenverordnung zur
Energieverbrauchskennzeichnung Verordnung (EU) 2017/1369
allgemein geregelt. Sie trat im August 2017 in Kraft und hat die
bis dahin geltende Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie
2010/30/EU abgelöst. Details für einzelne Produktgruppen sind in
weiteren EU-Verordnungen festgelegt. Für Einzelraumheizgeräten ist
das zum Beispiel die Delegierte Verordnung (EU) 2015/1186.
Für Festbrennstoffkessel mit einer Nennwärmeleistung bis 70
Kilowatt ist das EU-Label bereits seit April 2017 vorgeschrieben.
Neue Öl- und Gasheizungen, Wärmepumpen, Warmwasserbereiter und
-speicher müssen das Label seit dem 26. September 2015
tragen.
Informationen auf dem EU-Energielabel für Einzelraumheizgeräte:
- Name oder Warenzeichen des Lieferanten
- Geräte-Modellkennung des Lieferanten
- Energieeffizienzklasse als schwarzer Pfeil
- direkte Wärmeleistung als Symbol und in Kilowatt
- indirekte Wärmeleistung als Symbol und in Kilowatt (bei wasserführenden Öfen)
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