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Vollbetriebszeitfaktor

Der Vollbetriebszeitfaktor fV ist vom Anteil des Tageslichtes im Gebäude abhängig. Es handelt sich dabei um eine dimensionslose Zahl zwischen 0 und 1, die angibt, in welchem Zeitraum der Bereitschaftszeit eines Gebäudes elektrische Beleuchtung benötigt wird. Die Bereitschaftszeit ist die Nutzungszeit, die z. B. in einem Bürogebäude standardmäßig mit maximal 11 Stunden pro Tag angenommen wird.

Genau ermittelt, ist der Vollbetriebszeitfaktor jedoch abhängig vom Tageslichtquotienten des Raumes, der Länge der tatsächlichen Nutzungszeit und der Lage der Nutzungszeit im Tagesverlauf. Bei 250 Arbeitstagen entspräche die standardmäßig angenommene Nutzung einer Bereitschaftszeit der Beleuchtungsanlage von 2750 Stunden im Jahr. Bei intensiver Tageslichtnutzung sinkt der Vollbetriebszeitfaktor der elektrischen Beleuchtungsanlage entsprechend. Er wird mit folgender Formel, gemäß dem „Leitfaden Elektrische Energie im Hochbau“ (LEE), ermittelt:

fv  =  (1 - fTL* fNutz  *  fRegel

fTL = Tageslichtanteil; richtet sich nach den vorhandenen Beleuchtungsbedingungen und kann dem LEE entnommen werden.

fNutz  =  Nutzungsfaktor; Nutzungshäufigkeit der Beleuchtung innerhalb der Betriebszeit; Wert zwischen 1 (ständige Nutzung) und nahe 0 (seltene Nutzung).

fRegel  = Regelfaktor; Einfluss der Steuerungs- oder Regelungsart der Beleuchtung; Wert 1 (kontinuierlich tageslichtabhängige) oder 1,1 (mehrstufige Regelung) oder 1,2 (Handsteuerung).

Ein Vollbetriebszeitfaktor von 1 bedeutet, dass die elektrische Beleuchtung während des gesamten Bereitschaftszeitraums betrieben werden muss. Dies wäre bei innenliegenden Räumen oder Räumen mit besonderer Nutzung (z. B. Operationssäle) der Fall. Ist der Faktor 0, wird innerhalb der gesamten Betriebszeit des Gebäudes kein Kunstlicht benötigt. Bei der Berechnung des Energiebedarfs (EB) für die elektrische Beleuchtung stellt der Vollbetriebszeitfaktor eine entscheidende Größe dar. Je niedriger er ist, desto geringer ist auch der Energiebedarf für das Kunstlicht.

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