_Gebäudetechnik
Schlammfang
Die erste Komponente einer Abscheideanlage besteht aus einen
Schlammfang. Voraussetzung für dessen Funktion ist eine
Wasserfüllung, deren Oberkante frostfrei, bei Einbau im Freien
mindestens 800 mm unter Gelände liegen muss. Der Schlammfang
verlangsamt die Strömungsgeschwindigkeit des Wassers, sodass sich
die schweren Schmutzstoffe (Sinkstoffe) im Speicherraum absetzen.
Der Speicherraum rechnet sich ab Rohrsohle des Ablaufrohres.
Schlammfänge in Fertigbauweise aus Stahl, Edelstahl, Beton, GFK
oder Stahlbeton enthalten einlaufseitig eine Prallplatte und
ablaufseitig einen Rechen, jedoch keinen Geruchverschluss.
Hierdurch werden die Sink- und Schwimmstoffe besser zurückgehalten.
Obwohl diese Ablagerungen hygienisch harmlos sind, vermindern sie
doch das Leistungsvermögen der Entwässerungsnetze, erfordern eine
zusätzliche Unterhaltung, verschleißen die Pumpen und lagern sich
im Vorfluter
ab. Damit eine unbeabsichtigte Verschlammung der Ablaufleitung mit
Sicherheit ausgeschlossen wird, darf die Schlammfüllung nur eine
Höhe bis 300 mm unter Rohrsohle erreichen.
Wenn in dem zu behandelnden Abwasser Schwebstoffe (z.B. Torffasern,
Tannennadeln, Laub etc.) zu erwarten sind, die auf Grund ihres
spezifischen Gewichtes (Dichte 1 g/cm³) nicht sedimentationsfähig
sind, dann müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden,
insbesondere wenn dem Schlammfang ein Koaleszenzabscheider direkt
nachgeschaltet wird. Ferner sind nachfolgend aufgeführte Parameter
zu berücksichtigen:
- der Wasseranfall in l/s
- die Art der Schmutzstoffe (zementierend, sandartig, breiig, flockig)
- die Menge der Schmutzstoffe (Reinigungsintervalle sind davon abhängig)
- der erforderliche Reinheitsgrad
Dimensionierung
Das erforderliche Füllvolumen des Schlammfanges richtet sich nach der Nenngröße (NG) der Abscheideanlage. In der Regel ist das Füllvolumen des Schlammfanges mit dem 100-fachen Zahlenwert der Nenngröße in Liter zu bemessen. In Schlachthöfen und ähnlichen Betrieben ist das Füllvolumen des Schlammfanges mit dem 200-fachen Zahlenwert der Nenngröße zu dimensionieren. Die Nennweiten der Zu- und Ablaufrohre der Schlammfänge sind auf die der Abscheider abzustimmen. Die Zuleitungen zu Schlammfängen müssen ein Gefälle von mindestens 1:50 (2 cm/m)haben. Die Schlammfänge sollen von oben gereinigt werden, z.B. mittels Saugwagen. Wenn ein Einsteigen nicht zu vermeiden ist, muss der Schlammfang vorher „gasfrei“ gemacht werden. Hierbei sind die die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
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