RAL-RG 678 Ausstattungswerte
Zur Beschreibung der Mindestausstattung bei der Planung und
Ausführung der Elektroinstallation dienen die beiden Normen DIN
18015-2 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, Teil 2: Art und Umfang
der Mindestausstattung und DIN 18015-4 Elektrische Anlagen
in Wohngebäuden, Teil 4: Gebäudesystemtechnik.
Aufgrund des vermehrten Einsatzes von Kommunikations- und
Informationstechnik sowie der fortschreitenden Automatisierung von
Wohnhäusern ist die Mindestausstattung aber meistens nicht
ausreichend. Deshalb wurde die Richtlinie RAL-RG 678 vom
Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL)
herausgegeben, die Standard- und Komfortausstattungen bei
Elektroinstallationen festlegt. Aufgeführt sind darin u.a. die
Anzahl der Steckdosen, Beleuchtungs-, Telefon-/Datenanschlüsse,
Rollladenantriebe und Anschlüsse für Lüfter. Die Richtlinie wurde
von der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA)
initiiert, die sie Architekten, Bauträger, Elektrofachplaner,
Bauherren und Renovierer als Planungshilfe empfliehlt – sowohl für
die Planung von neuen Anlagen als auch für die Modernisierung von
bestehenden Elektroinstallationen.
Die RAL-RG 678 benennt insgesamt sechs Ausstattungswerte.
Auf die bereits durch die genannten Normen geregelte
Mindestausstattung (Ausstattung 1, Kennzeichnung 1 Stern) folgt mit
zwei Sternen die Standardausstattung und mit drei Sternen die
komfortabelste Lösung. Um die Umsetzung von
Energieeffizienzmaßnahmen durch geeignete Elektroinstallationen
berücksichtigen und die Grundlage für die Ausstattung eines
Gebäudes mit Gebäudesystemtechnik legen zu können, gibt es drei
weitere Plus-Ausstattungswerte. Hier sind u.a. die
Funktionsbereiche Schalten
und Dimmen sowie Bewegungs- und Präsenzmeldung definiert (siehe
Abbildung und Beitrag Installationsumfang und
Ausstattungswerte).
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