_Brandschutz
M-HFHHolzR
M-HFHHolzR ist die Abkürzung für die Muster-Richtlinie über
brandschutztechnische Anforderungen an hoch feuerhemmende Bauteile
in Holzbauweise. Diese Richtlinie legt die Mindestanforderungen an
den Brandschutz für Holzbauten fest, dazu gehören die besonderen
Anforderungen und die Bauausführung von Gebäuden der Gebäudeklasse
4, deren tragende, aussteifende oder raumabschließende Teile aus
Holz oder Holzwerkstoffen bestehen. Diese müssen nach den
bauaufsichtlichen Vorschriften hoch feuerhemmend sein, allseitig
eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nicht brennbaren
Baustoffen haben und ihre Dämmstoffe dürfen nur aus nicht
brennbaren Baustoffen bestehen.
Fachwissen zum Thema
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www.telenot.com
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