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Fluchttürverschlüsse

Befinden sich Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sind sie als Fluchttüren auszubilden und als solche zu kennzeichnen. Gemäß der europäischen Normen sind sie mit Fluchttürverschlüssen auszustatten, die das Öffnen der Türen zu jeder Zeit von innen ermöglichen müssen. Bei Fluchttürverschlüssen wird unterschieden zwischen Paniktürverschlüssen und Notausgangsverschlüssen. Ist ein Raum für viele Personen ausgelegt, so sind in der Regel Paniktürverschlüsse vorzusehen. Halten sich in einem Raum für gewöhnlich wenige Menschen auf, sind Notausgangsverschlüsse ausreichend.

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Fachwissen zum Thema

Für die Rettung von Menschen im Gefahrenfall ist es unverzichtbar, dass sich Türen von Notausgängen leicht öffnen lassen.

Für die Rettung von Menschen im Gefahrenfall ist es unverzichtbar, dass sich Türen von Notausgängen leicht öffnen lassen.

Bauprodukte

Rauchschutzabschlüsse: Türen in Rettungswegen

An Türen in Flucht- oder Rettungswegen können zusätzliche Anforderungen bezüglich der sicheren Entfluchtung gestellt werden....

Brandschutz

Flucht-/Rettungswege

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