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Ersatzstromversorgungsanlage

Als Ersatzstromversorgungsanlagen bezeichnet man netzunabhängige Anlagen, mit denen die Stromversorgung aufrechterhalten wird, wenn die normale Versorgung aus dem öffentlichen Netz durch Ausfall oder Abschaltung unterbrochen ist oder aber, wenn es keine öffentliche Elektroenergieversorgung gibt.

Diese Art der Anlagen gewährleisten die Sicherheit und Gesundheit von Personen in Krankenhäusern, Einkaufszentren oder anderen öffentlichen Einrichtungen im Falle eines Stromausfalls. Auch dienen sie dazu, Schäden an Betriebsmitteln und Einrichtungen zu vermeiden, z.B. durch den Weitertrieb von Pumpen, Beleuchtungsanlagen oder Maschinen in Produktionsanlagen.

Ersatzstromversorgungsanlagen werden oft auch als „Notstromaggregate“ bezeichnet. Sie können entweder ortsfest oder transportabel sein und bestehen aus einem Ersatzstromerzeuger, meist eine Batterie oder ein Generator mit Verbrennungsmotor, und den dazugehörigen Hilf- und Schalteinrichtungen.

Bildnachweis: TOKA Innovationen, Overath

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