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CE-Kennzeichnung

Mit dem europäischen Binnenmarkt verbunden ist ein einheitliches Konformitätszeichen, die CE-Kennzeichnung, die überall dort Anwendung findet, wo Prüfungen und Zertifizierungen auf Grund von Gemeinschaftsaufgaben erforderlich sind (so genannter gesetzlich geregelter Bereich). Es sagt aus, dass die damit gekennzeichneten Produkte die grundlegenden Anforderungen erfüllen und dass die einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden. Fällt ein Produkt unter mehrere Richtlinien, so bedeutet das Zeichen die Übereinstimmung mit allen diesen Richtlinien.

Die Verwendung der CE-Kennzeichnung ist im so genannten modularen Konzept geregelt. Das Konzept sieht verschiedene Möglichkeiten (Module) vor, die Konformität von Produkten in Verbindung mit unterschiedlichen Qualitätssicherungsverfahren entweder durch den Hersteller selbst (Herstellerprüfung) oder durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle in Form einer Baumuster- oder Einzelprüfung zu bescheinigen.

Die konkrete Form der Zertifizierung wird in den einzelnen EG-Richtlinien von Fall zu Fall festgelegt mit dem Ziel, die damit verbundenen Kosten für den Hersteller so gering wie möglich zu halten sowie ihm mehrere Möglichkeiten der Zertifizierung einzuräumen.

Ferner soll die Art der Zertifizierung (etwa Herstellerprüfung oder Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle) in einer angemessenen Relation zu den Risiken und Gefahren stehen, die der Anwendung des Produktes zu Grunde liegen.

Sogenannte unabhängige Zertifizierungs- und Prüfstellen müssen auf der Basis der Normenreihe DIN EN 45000 ff bzw. der internationalen Folgenorm DIN EN ISO/IEC 17025 : 2000-04 akkreditiert sein. Sie werden von den EG-Mitgliedstaaten benannt und im Amtsblatt der EG als so genannte „notified bodies" veröffentlicht.

Die CE-Kennzeichnung ist für alle Sprachgebiete einheitlich.

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