Bauproduktenverordnung
Am 1. Juli 2013 hat die neue Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO)
die seit 1989 geltende Bauproduktenrichtlinie (BPR) abgelöst und
besitzt damit als europäische Verordnung in allen Mitgliedsstaaten
Gültigkeit. Ihr Ziel ist die Beseitigung von Handelshemmnissen im
Binnenmarkt. Die BauPVO regelt die Bedingungen für das
Inverkehrbringen von Bauprodukten auf dem europäischen Markt und
legt allgemeingültige Anforderungen an die Leistungserklärung des
Herstellers und die CE-Kennzeichnung
fest. Für ihre Umsetgzung musste das Bauproduktengesetz eingeführt
werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist im Rahmen
der EU-BaoPVO für die Notifizierung (Zulassung) von
Prüflaboratorien und anderen Zertifizierungsstellen für Bauprodukte
zuständig.
Grundlage der BauPVO ist die Aussage über die Gebrauchstauglichkeit
der Bauprodukte, die nach Anhang I in sieben Kernbereiche
gegliedert ist:
- Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
- Brandschutz
- Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
- Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
- Schallschutz
- Energieeinsparung und Wärmeschutz
- Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
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