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Bauproduktenverordnung

Am 1. Juli 2013 hat die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) die seit 1989 geltende Bauproduktenrichtlinie (BPR) abgelöst und besitzt damit als europäische Verordnung in allen Mitgliedsstaaten Gültigkeit. Ihr Ziel ist die Beseitigung von Handelshemmnissen im Binnenmarkt. Die BauPVO regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten auf dem europäischen Markt und legt allgemeingültige Anforderungen an die Leistungserklärung des Herstellers und die CE-Kennzeichnung fest.

Grundlage der BauPVO ist die Aussage über die Gebrauchstauglichkeit der Bauprodukte, die nach Anhang I in sieben Kernbereiche gegliedert ist:

  1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
  2. Brandschutz
  3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  4. Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
  5. Schallschutz
  6. Energieeinsparung und Wärmeschutz
  7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen

Fachwissen zum Thema

Zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit ist eine regelmäßige Reinigung der Fassadenelemente notwendig

Zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit ist eine regelmäßige Reinigung der Fassadenelemente notwendig

Grundlagen

Instandhaltung und Wartung

Fassadenelemente sind hochwertige Produkte, für deren nachhaltige Sicherung der Gebrauchstauglichkeit und Werthaltigkeit sowie zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden eine fachgerechte Wartung und Pflege erforderlich ist.

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