Technische Regeln für gebogenes Einscheibensicherheitsglas
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-70.4-252
Gebogenes Glas wird heutzutage oft als Gestaltungselement im Fassaden- und Innenausbau verwendet. Bislang sind gebogene Gläser über die einschlägigen Produktnormen nicht abgedeckt, sodass die Verwendung bauvorhabenbezogen oder durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) geregelt werden muss.
Gallerie
Für zylindrisch gebogenes Einscheibensicherheitsglas liegt nun mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-70.4-252 eine weitere abZ vor, welche die Anwendung von zylindrisch gebogenem ESG, ESG-H sowie Verbundsicherheitsglas aus ESG bzw. ESG-H für die Anwendung als Vertikalverglasung festlegt.
Dabei dürfen die Verglasungen bis zu einer Neigung von 10° gegenüber der Vertikalen eingebaut werden. Die definierten Nennglasdicken sind 6 mm, 8 mm und 10 mm, wobei die minimalen Biegeradien je nach Glasdicke zwischen 1.000 mm und 2.000 mm betragen. Die maximalen Glasabmessungen betragen 3.600 mm x 2.400 mm bzw. 2.400 mm x 5.000 mm. Die Weiterverarbeitung der gebogenen Einscheibensicherheitsgläser zu Verbundsicherheitsglas kann mit Zwischenschichten aus PVB erfolgen. Für die Bemessung kann analog zu EN 12150 eine charakteristische Biegefestigkeit von 120 MPa berücksichtigt werden.
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