Schutzverglasungen und Alarmgläser
Einbruchhemmung, Beschusshemmung, Explosionshemmung
Schutzverglasungen, auch bekannt als Sicherheitssonderverglasungen, umfassen in der Regel die Bereiche Einbruchhemmung, Beschusshemmung und Explosionshemmung. Dabei wird normativ zwischen der Verglasung als Bauprodukt und der Bauart differenziert; letztere beschreibt die Gesamtkonstruktion aus Verglasung und Rahmen. Zusätzlich können spezielle Anforderungen an die Ballwurfsicherheit, beispielsweise bei Turnhallenverglasungen, gestellt werden. Die Prüfung der Ballwurfsicherheit erfolgt nach DIN 18032-3: Sporthallen - Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung - Teil 3: Prüfung der Ballwurfsicherheit. Dafür werden zwei Balltypen (Handball und Hockeyball) mit einer Ballwurfmaschine unter einem Winkel von 45° oder 90° auf die Verglasung geschossen. Die Verglasung darf dabei nicht zerstört werden. Diese Anforderungen erfüllen bereits Einscheibensicherheitsgläser (ESG) mit einer Dicke von 8 mm sowie Verbundsicherheitsgläser (VSG) aus 2 x 4 mm Floatglas mit einer 0,38 mm PVB-Folie.
Gallerie
Bei sogenannten Alarmgläsern handelt es sich um Verglasungen, die einen Glasbruch direkt an eine Alarmanlage melden. Hierzu kommen in der Regel konventionelle ESG-Verglasungen zum Einsatz, bei denen in einer Glasecke eine Leiterschleife (auch als Alarmspinne bekannt) eingebrannt wird. Bei Isoliergläsern wird oft eine Kombination mit VSG genutzt, um eine höhere Einbruchsicherheit zu gewährleisten. Eine alternative Lösung sind VSG-Gläser, bei denen elektrisch leitende Silberdrähte (Dicke: 0,1 mm) in Abständen von 20 bis 35 mm mäanderförmig in die Folie integriert werden. Reißt ein Draht, wird der Alarm ausgelöst.
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