Arbeitsgerüste
Arbeitsgerüste sind temporäre Baukonstruktionen aus Stahl, Holz oder Aluminium. Sie bieten einen sicheren Arbeitsplatz für die Errichtung, Instandhaltung und Instandsetzung sowie den Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken. Zudem sichern sie den notwendigen Zugang. Arbeitsgerüste können an unterschiedlichen Einsatzorten ihrer Bestimmung entsprechend zusammengesetzt und wieder auseinandergenommen werden können. Außer den Personen und den Werkzeugen haben sie die für den Verwendungszweck erforderlichen Werk- und Baustoffe zu tragen.
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Im Rahmen der Gerüstnutzung sind die gesetzlich festgelegten Bestimmungen zwingend einzuhalten. Zusätzlich zum Normenwerk sind die sicherheitstechnischen Anforderungen der jeweiligen Behörden oder Organisationen (in Deutschland auch der Berufsgenossenschaften) zu berücksichtigen. Sie beinhalten gerüstspezifische Vorschriften und anwendungsrelevante Bestimmungen für die jeweiligen Gerüstbauarten.
Aufgaben und Ausführungen
Arbeitsgerüste gibt es in unterschiedlichen Bauarten. Sie werden zur Ausführung von Arbeiten aller Art genutzt und ermöglichen es, Arbeiten auf einer Baustelle, an einem Gebäude oder an einer Industrieanlage sicher auszuführen. Angepasst an die jeweiligen Anforderungen gibt es längenorientierte Fassadengerüste, flächenorientierte Hängegerüste oder Konsolgerüste.
Außer den auf dem Gerüst beschäftigten Personen und ihren Werkzeugen müssen Arbeitsgerüste auch die jeweils für die Arbeiten erforderlichen Werk- und Baustoffe sicher tragen und die daraus resultierenden Lasten über die verschiedenen Gerüstbauteile ableiten.
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Arbeitsgerüste und Fassadengerüstsysteme nach Norm
Die maßgebliche Norm für Arbeitsgerüste ist die DIN EN 12811 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke. Die Europäische Norm legt die Leistungsanforderungen für Arbeitsgerüste fest. Diese sind im Wesentlichen unabhängig von den Werkstoffen, aus denen das Arbeitsgerüst besteht. Die Norm ist als Grundlage für die Ausschreibung und Bemessung von Gerüsten geeignet.
Gemäß Teil 1: Arbeitsgerüste - Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung werden sie in sieben Breitenklassen (Tabelle 1), zwei Klassen der lichten Höhe (Tabelle 2) und sechs Lastklassen (Tabelle 3) eingeteilt. Diese haben die früheren sechs Gerüstgruppen abgelöst. Da die neuen Klassen miteinander kombiniert werden dürfen, lassen sich entweder schmale Gerüste erstellen, die hohen Verkehrslasten ausgesetzt sind, oder breite Gerüste mit geringen Verkehrslasten. Rein theoretisch sind 84 Gerüstvarianten möglich.
Leistungsanforderungen, Bemessungsverfahren und die Art der Überprüfung für vorgefertigte Fassadengerüstsysteme sind in DIN EN 12810-1 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Produktfestlegungen definiert. Ein Gerüstsystem ist ein Bausatz von miteinander verbindbaren Bauteilen. Das System enthält in überwiegender Anzahl systemgebundene Bauteile, besitzt eine nachgewiesene Regelausführung und ein Produkthandbuch. Fassadengerüstsysteme werden nach Tabelle 1 dieser Norm klassifiziert. Sie ist auf Fassadengerüstsysteme beschränkt, bei denen die Ständer aus Stahl oder Aluminiumlegierungen gefertigt sind. Zudem definiert die Norm eine Regelausführung, für die die Bemessung und Überprüfung durchgeführt werden müssen.
Die Kennzeichnung von Gerüsten für Ausschreibung, Bemessung und Zulassung ist ebenfalls in der Norm festgelegt. Die Bezeichnung Gerüst EN 12810 – 4 D – SW09/250 – H1 – B – LS beispielsweise, beschreibt ein Gerüst der Lastklasse 4, mit einer Systembreite von mindestens 0,90 m und maximal 1,20 m, einer Feldlänge von 2,50 m und einer Durchgangshöhe zwischen Gerüstlage und Querriegel oder Gerüsthalter ≥ 1,90 m sowie mit Bekleidung und mit Zugang über Leitern und Treppe.
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Errichten und Benutzen von Arbeitsgerüsten
Abweichungen von der Regelausführung sind für den Anwendungsfall durch eine gesonderte Festigkeits- und Standfestigkeitsberechnung nachzuweisen und in einer Montageanleitung ausdrücklich zu erläutern. Jede Verwendung in einer nicht in der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) dargestellten Weise sowie Abweichungen von der Regelausführung bzw. der bestimmungsgemäßen Verwendung stellen eine falsche Anwendung mit einem Sicherheitsrisiko dar.
Gerüste sind ausreichend auszusteifen bzw. zu verstreben. In den Knotenpunkten von horizontalen und vertikalen Bauteilen sind die Verstrebungen fest zu verbinden. Einem Strebenzug dürfen höchstens fünf Gerüstfelder zugeordnet werden. Dabei dürfen die Ständer nicht auf Biegung beansprucht werden. Fassadengerüste nach Europäischer Norm sind mit Gerüsthaltern an der Fassade zu befestigen. Horizontale und vertikale Abstände der Verankerung sind abhängig von den Regelausführungen der einzelnen Gerüstbauarten oder der statischen Berechnung. Sie sind der jeweiligen Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) bzw. der Statik zu entnehmen.
Für die Regelausführung von Standgerüsten müssen die Verankerungen Mindestwerte an Horizontalkräften aufnehmen können. Gerüste, die von der Regelausführung abweichen, müssen den konstruktiven und statischen Angaben der Standfestigkeitsberechnung entsprechen. Die dazu notwendigen Zeichnungen haben auf der Verwendungsstelle vorzuliegen.
Zur Lastableitung in den Untergrund muss eine sichere, unverrückbare Unterlage (Bohlen aus Holz) angeordnet werden, soweit eine ausreichende Lastübertragung in den Untergrund nicht unmittelbar sichergestellt ist.
Der betriebssichere Auf- und Abbau von Gerüsten liegt in der Verantwortung des Gerüstunternehmens. Es hat für die Prüfung und für eine entsprechende Freigabe der Gerüste zu sorgen. Dagegen obliegt die ordnungsgemäße Erhaltung der Betriebssicherheit und Benutzung der Gerüste dem Unternehmen, das die Gerüste benutzt bzw. benutzen lässt.