Unterdächer und Regeldachneigung
Unterdächer sind gemäß den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks immer dann notwendig wenn die Regeldachneigung um mehr als 6° unterschritten wird oder besondere örtliche Gegebenheiten (schneereiche Gegend) diese als zusätzliche Maßnahme erfordern.
Gallerie
Unterschieden wird zwischen dem regensicheren und dem
wasserdichten Unterdach. Erkennbar ist der Unterschied zwischen
den beiden Versionen durch die Lage der Konterlattung: Bei dem
regensicheren Unterdach liegt die Konterlatte oberhalb der
Dichtmaßnahme, bei dem wasserdichten Unterdach unterhalb der
Dichtungsmaßnahme. Dächer unterhalb einer Dachneigung
von 10° können mit Dachziegeln gemäß den Fachregeln nicht mehr
eingedeckt werden.
Der nachfolgend beschriebene Schadensfall wurde in der Hauptsache
durch die mangelhaften Informationen im Vorfeld des Bauvorhabens
verursacht. Bei dem betreffenden Objekt, handelt es sich um ein
älteres Einfamilienhaus, dass eine Dachneigung von 10° aufweist.
Eingedeckt war es bislang mit asbesthaltigen Wellplatten, die der
Auftraggeber nicht zuletzt aus optischen Gründen von den
Dachflächen entfernen wollte. Seine Wahl für die neue Eindeckung
fiel auf einen kleineren Hersteller, den er über die Machbarkeit
einer Eindeckung bei der geringen Dachneigung befragte. Der
Hersteller hielt die Neueindeckung für machbar. Nach einer weiteren
Suche fand der Bauherr dann auch einen Dachdecker, der ihm die
gewählten Dachziegel aufbrachte. Schon während der Bauphase
mussten dann jedoch beide feststellen, dass die Dachziegel beim
Begehen den Anforderungen an die Aufnahme der Verkehrslast nicht
gewachsen waren, sie brachen reihenweise in der Mitte quer durch.
Zusätzlich stellten sich in Bereichen von Dachdurchdringungen nicht
unerhebliche Wasserflecken an der Untersicht der Dachflächen im
Gebäudeinneren ein.
Festzustellen war, dass entgegen der Forderungen der Fachregeln
kein wasserdichtes Unterdach erstellt wurde. Auch nach einer
näheren Untersuchung ergab sich, dass nicht einmal ein
regensicheres Unterdach zur Ausführung kam. Weder waren die
Konterlatten unterhalb der Abdichtungslage, noch war die Abdichtung
selber so ausgeführt, dass eine Regensicherheit gegeben war.
Darüber hinaus wurde im Bereich der Durchdringungen bereis mehrfach
mit Bitumenspachtelmasse nachgebessert. Das Durchbrechen der
Dachziegel konnte letztlich auf zwei Schwachpunkte begrenzt werden.
Zum einen erwies sich die verwendete Traglattung als zu flexibel,
weil sie schlicht nicht den Anforderungen entsprach (z. B.
Qualitätsanforderung S10) und zudem mit einem zu geringen
Querschnitt (30/50 mm) statt dem erheblich besseren Querschnitt von
40/60 mm ausgestattet war. Wegen der geringen Dachneigung wurde die
Verkehrslast fast ausschließlich über die geringe Dicke abgeleitet.
Zum anderen war der Ziegel zwar innerhalb der Toleranzen der DIN
456 geschüsselt (verwunden), aber aufgrund der Schüsselung lag er
auch an nur wenigen Punkten auf dem unteren Ziegel auf. Bei
Lasteinwirkung bewirkte das, dass der Ziegel in der Mitte quer
durchbrach.
Als zusätzlich Problem kam hinzu, dass die Konstruktion des Gebäudes nicht für das höhere Gewicht der Ziegeleindeckung ausgerichtet war. Die Folge davon bestand in einer Absenkung des gesamten Dachstuhls.