Stuttgart fördert klimafreundliche Energieerzeuger
Solaroffensive und Wärmepumpenprogramm
Gleich zwei neue Förderprogramme hat der Ausschuss für Klima und Umwelt der Landeshauptstadt Stuttgart Ende letzten Jahres beschlossen: die Solaroffensive und das Wärmepumpenprogramm. Beide sind Bausteine des Aktionsprogramms „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“, in dessen Rahmen Klimaschutz-Sofortmaßnahmen in Höhe von 200 Millionen Euro in Stuttgart umgesetzt werden sollen. Damit soll die Stadt bis spätestens 2050 klimaneutral gemacht werden.
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Wärmepumpenprogramm
Das Wärmepumpenprogramm sieht die Unterstützung sowohl von Privatpersonen als auch Unternehmen oder Vereinen vor, die den Einsatz von elektrischen Wärmepumpen in Neu- oder Bestandsbauten planen. Auch der Umstieg auf eine Fußbodenheizung oder eine andere Art von Flächenheizung wird durch einen Zuschuss gefördert, denn die dafür benötigten niedrigen Vorlauftemperaturen ermöglichen den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe. Die Höhe der Förderung ist abhängig von deren Nennleistung: Je größer diese ist, desto höher der Zuschuss. Abhängig von der Art der Wärmequelle gibt es noch eine Zusatzförderung. Das Wärmepumpenprogramm ist außerdem mit den Förderprogrammen des Bundes kombinierbar, wie etwa dem Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien 2020“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). So ist es in bestimmten Fällen durchaus möglich, zwei Drittel der Gesamtsumme fördern zu lassen.
Solaroffensive
Für den Betrieb einer Wärmepumpe ist die Verwendung von selbst produziertem Strom aus einer Photovoltaikanlage sinnvoll. Dafür hat die Stadt Stuttgart die Solaroffensive ins Leben gerufen, mit der sie Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter und Anlagenbetreiber beim Ausbau der Stromerzeugung durch Solarenergie unterstützt. Bezuschusst werden begleitende Maßnahmen bei der Installation von Dach- und Fassaden-PV, steckerfertigen PV-Anlagen – sogenannten Balkonmodule – sowie die Errichtung von Stromspeichern und vorgelagerter Ladeinfrastruktur in Verbindung mit Photovoltaik. Da begleitende Maßnahmen wie die Ertüchtigung der elektrischen Installationen, die Einrichtung des Zählerplatzes, das Stellen eines Baugerüsts oder Statikarbeiten oftmals kostenintensiv sind und deshalb manchen daran hindern, eine Solaranlage auf oder an einem Gebäude zu installieren, werden auch diese gefördert. Das lohnt sich vor allem auch bei Mieterstromanlagen.
Der Fördersatz ist dabei abhängig von der Größe der Anlage: Mit jedem Kilowatt-Peak (kWp) an installierter Leistung steigt er um 350 Euro. Werden Solarmodule über einer Dachbegrünung oder an der Gebäudefassade installiert, erhöht sich der Fördersatz auf bis zu 450 Euro je kWp. Für die Aufstellung von steckerfertigen PV-Anlagen gibt es pauschal 100 Euro. Die Installation von vorgelagerter Ladeinfrastruktur für E- Fahrzeuge, jeweils in Verbindung mit einem PV-Ausbau, wird mit bis zu 1.000 Euro netto je Ladeeinrichtung gefördert. Die Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes (BAFA, KfW, L-Bank) kombinierbar, sofern diese das zulassen.
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