Schutz gegen Rückstau
Gallerie
Ein Rückstau innerhalb der Grundstücksentwässerung
entsteht erst durch den Anschluss an die öffentliche Kanalisation.
Der Rückstau selbst entsteht, wenn z.B. durch Starkregen die
Straßenkanäle volllaufen oder das Entwässerungssystem im Kanal
verstopft ist. D.h. das eingeleitete Abwasser staut sich im
gesamten System, ändert seine Strömungsrichtung und würde ohne
entsprechende Schutzmaßnahmen in die Gebäude zurücklaufen.
Aus diesem Grund müssen sämtliche angeschlossenen Grundstücks- und
Gebäudeflächen dauerhaft und wirkungsvoll gegen die Folgen eines
Rückstaus gesichert werden. Schutzmaßnahmen, die das Zurückfließen
des Abwassers verhindern sind entweder
- Rückstauverschlüsse
Sie verschließen die Rohrleitung gegen das Rückstauen des abfließenden Abwassers. Rückstauverschlüsse für fäkalienhaltiges Abwasser beinhalten ein Rohrleitungsteil, einen selbsttätigen Verschluss, einen Handverschluss sowie eine automatischen Steuerung. Sie müssen der DIN EN 13564 Rückstauverschlüsse für Gebäude entsprechen. Nach DIN EN 12056-4 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden - Teil 4: Abwasserhebeanlagen können diese Rückstauverschlüsse beispielsweise in Waschküchen, Keller- oder Hobbyräume verwendet werden, wenn die Ablaufstelle ein Gefälle zur öffentlichen Kanalisation hat, die Nutzung der Ablaufstelle während des Rückstaus nicht zwingend erforderlich ist und keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Rückstau beeinträchtigt werden.
- Hebeanlagen
Sie pumpen das Abwasser auch bei Rückstau in die öffentliche Kanalisation. Nach DIN EN 12056-4 können diese Anlagen eingesetzt werden, wenn die Nutzung der Ablaufstelle während des Rückstauss zwingend erforderlich ist und wesentliche Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Rückstau beeinträchtigt werden könnten. Je nach Abwasserart können Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies oder fäkalienhaltiges Abwasser eingesetzt werden (weitere Informationen siehe Beitrag Abwasserhebeanlagen).
Alle unterhalb der Rückstaueben (RSE) gelegenen Entwässerungen (für Regen- oder Schmutzwasser) müssen mit Rückstauverschlüssen oder Hebeanlagen gegen Rückstau gesichert werden. Abwasser der Bodenabläufe und Entwässerungsgegenstände oberhalb der Rückstauebene dürfen nicht über Rückstauverschlüsse, bzw. nur in außergewöhnlichen Fällen, wie z.B. Sanierungen, über Abwasserhebeanlagen geführt werden. Daraus folgt, dass eine Sicherung der Gebäude- und Grundstücksflächen oberhalb der Rückstauebene nicht sinnvoll und auch nicht erforderlich ist, weil hier kein Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation zu erwarten ist. Alle oberhalb der RSE liegenden Entwässerungen sind mit Gefälleleitungen zu entwässern.
Der erforderliche Rückstauschutz wird nach drei Kriterien beurteilt:
- Welche Höhenlage hat die Ablaufstelle zur öffentlichen Kanalisation?
- Wie wird die Ablaufstelle genutzt?
- Für welche Abwasserart muss die Rückstausicherung geeignet sein?
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