Abwasserhebeanlagen
Sämtliche an das Abwassernetz angeschlossenen Grundstücks- und Gebäudeflächen müssen dauerhaft und wirkungsvoll gegen die Folgen eines Rückstaus gesichert werden (siehe Beitrag Rückstauschutz). Abwasserhebeanlagen kommen dort zum Einsatz, wo die Entwässerung nicht über das natürliche Gefälle möglich ist, die also unter der sogenannten Rückstauebene (RSE) liegen, etwa Ablaufstellen in Kellerräumen oder auch bei WCs und Urinalen, deren Oberkante weniger als 25 cm über der RSE liegt.
Gallerie
Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene müssen durch automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife nach DIN EN 12056-4: Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden - Teil 4: Abwasserhebeanlagen; Planung und Bemessung oder unter bestimmten Voraussetzungen durch Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1: Rückstauverschlüsse für Gebäude - Teil 1: Anforderungen gegen Rückstau aus dem Kanal gesichert werden. Die Bemessung von Hebeanlagen für fäkalienhaltiges oder fäkalienfreies Abwasser sowie Regenwasser erfolgt nach DIN EN 12056-4.
Eine gängige Abwasserhebeanlage besteht aus einem Sammelbehälter, der mit einer Pumpe verbunden ist. Erreicht nun in diesem Zwischenspeicher der Wasserstand ein bestimmtes Niveau, schaltet sich die Pumpe automatisch ein. Das Abwasser wird so über eine Druckleitung mit Schleife über die RSE zu den Abwasserleitungen angehoben, von wo aus es auf normalem Weg (mittels Schwerkraft) in die Kanalisation abfließen kann. Wenn das Abwasser im Speicher wieder auf ein vordefiniertes Niveau gesunken ist, schaltet sich die Pumpe automatisch ab. Nach DIN EN 12050: Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung werden Abwasserhebeanlagen in drei Typen eingeteilt:
Typ 1: Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser aus Spülaborten und Urinalanlagen
Die Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser (Schwarzwasser) werden je nach Größe in Schächte innerhalb von Gebäuden oder als Abwasserfertigschächte außerhalb von Gebäuden eingesetzt. Das Abwasser wird in geschlossenen, gas- und wasserdichten Behältern gesammelt und über eine Druckrohrleitung (ohne Fäkalienzerteilung ≥ DN 80, mit Fäkalienzerteilung ≥ DN 32) mit einer Schleife mindestens 25 cm über die RSE gehoben und schließlich ins Abwasserrohrsystem geleitet. Der Sammelbehälter ist über ein separates Rohr über das Dach zu entlüften. Die Anlagen müssen der DIN EN 12050-1: Fäkalienhebeanlagen entsprechen.
Typ 2: Hebeanlagen für fäkalienfreies leicht verschmutztes Schmutz- oder Regenwasser
Diese Abwasserhebeanlagen werden zum Sammeln und automatischen Heben von fäkalienfreiem Abwasser (Grauwasser, wie z.B. Regenwasser, Bade-, Duschwasser, etc.) über die Rückstauebene eingesetzt. Die Druckrohrleitung muss dabei eine Mindestnennweite von ≥ DN 32 haben. Im Unterschied zu Typ 1 wird ihr wasserdichter Behälter oder Schacht lediglich mit einem Deckel verschlossen. Eine Tauchpumpe mit Schwimmer pumpt ab einem bestimmten Pegelstand das Grauwasser bis über die RSE. Schmutzwasserhebeanlagen müssen über Dach be- und entlüftet werden, wenn sie geruchsdicht verschlossen sind oder ein späterer geruchsdichter Verschluss möglich sein soll. Die Hebeanlagen müssen den Anforderungen nach DIN EN 12050-2: Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser entsprechen.
Typ 3: Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser bei begrenzter Verwendung
Diese Art von Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser sind nur einsetzbar, wenn es sich um einen kleinen Benutzerkreis handelt und wenn diesem außerdem oberhalb der Rückstauebene ein weiteres WC zur Verfügung steht. Außerdem dürfen zusätzlich höchstens ein Handwaschbecken, eine Dusche und ein Bidet angeschlossen sein. Ferner muss sich die Anlage zusammen mit dem angeschlossenen Entwässerungsgegenstand im selben Raum befinden. Oftmals kommen diese Anlagen zum Einsatz, wenn nachträglich Sanitärelemente eingebaut werden und kein Platz für die Anschlussleitungen vorhanden ist. Sie wird dann direkt unter dem Sanitärelement (z. B. Dusche, Waschbecken, WC) oder in einer Vorwandinstallation eingebaut. Der Anlagenbehälter ist nicht als Sammelbehälter ausgebildet, sondern enthält die Förder- und Steuereinrichtung und dient als Volumenvorlage. Bei WC-Kleinhebeanlagen mit zwangsläufiger Fäkalienzerkleinerung werden Papier und Fäkalien über ein Schneidwerk zerkleinert. Bei diesen Anlagen muss die Druckleitung eine Mindestnennweite von mindestens 20 mm, in Anlagen ohne Fäkalienzerkleinerung mindestens 25 mm Durchmesser haben. Die Abwasserhebeanlagen dieser Art müssen den derzeit gültigen Bau- und Prüfungsgrundsätzen nach der DIN EN 12050-3: Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung entsprechen und sind zu lüften.
Allgemeines
Bei sehr geringem Wasseranfall z. B. in Kellerräumen oder Lagern, die unter der RSE liegen, genügt eine Kleinsthebeanlage, deren Pumpe direkt unterhalb des Ablaufs (z. B. im Unterflurschacht) angebracht wird. Entwässerungsgegenstände, die oberhalb der Rückstauebene liegen, dürfen nicht oder nur in Ausnahmefällen, etwa bei Sanierungen, über die Abwasserhebeanlage geleitet werden. Hebeanlagen müssen spannungsfrei an die Entwässerungsleitungen angeschlossen werden. Das Gewicht der Leitungen muss also bauseits entsprechend abgefangen werden. Alle Leitungsanschlüsse an Abwasserhebeanlagen müssen außerdem schalldämmend und flexibel ausgeführt sein. Druckleitungen von Hebeanlagen dürfen nicht an Abwasserfallleitungen angeschlossen werden. Sie müssen immer mit belüfteten Grund- oder Sammelleitungen verbunden werden. Wenn Druckrohrleitungen dennoch in Schächte einmünden, muss für eine wirksame Energieumwandlung gesorgt werden, z. B. einem Druckentspannungsschacht. Auftriebsgefährdete Abwasserhebeanlagen müssen gegen Aufschwimmen gesichert werden.
Wartung
Abwasserhebeanlagen müssen regelmäßig durch einen Fachkundigen gewartet werden, wobei die Dichtheit und Funktionsfähigkeit aller Teile der Anlage geprüft werden müssen. Die Zeitabstände dürfen dabei nicht größer sein als:
- 1/4 Jahr bei Anlagen in gewerblichen Betrieben
- 1/2 Jahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
- 1 Jahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern
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