Brandschutzlagen
Gallerie
Brandschutzlagen zwischen Wärmedämmschichten und Dachabdichtung können je nach Dachaufbau
(Art des Dämmstoffes, Bahnentyp) und Verlegeart zum Schutz gegen
Flugfeuer und strahlende Wärme nach DIN 4102-7
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 7:
Bedachungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen (bzw. DIN
V EN V 1187 Prüfverfahren zur Beanspruchung von Bedachungen durch
Feuer von außen in Verbindung mit DIN EN 13501-5
Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem
Brandverhalten - Teil 5: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus
Prüfungen von Bedachungen bei Beanspruchung durch Feuer von
außen) notwendig sein. Genaue Auskunft darüber gibt das
allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) über den Nachweis der
„harten Bedachung“ des Herstellers der Dachabdichtung. Die
Brandschutzlagen können aus verschiedenen Materialien hergestellt
werden, z.B. aus Rohglas, Bitumen mit Einlagen aus Glasvlies oder
Polyester. Meist kommen sie als Vliese zur Ausführung.
Dächer mit intensiver Begrünung (i.d.R. dickere Substratschicht)
sind ohne Weiteres, als widerstandsfähig gegen Flugfeuer und
strahlende Wärme zu bewerten. Sie benötigen keine Brandschutzlagen.
Dächer mit einer extensiven Begrünung benötigen Brandschutzlagen.
Eine Ausnahme bildet die Ausführung als sogenannte harte
Bedachung. Diese liegt nur vor, wenn die folgenden Kriterien
erfüllt sind:
- Die Substratschicht mind. 3 cm dick ist,
- Das Substrat höchstens 20 Gewichtsprozent organische Bestandteile aufweist
- Bei großflächigen Begrünungen nach höchstens 40 m Brandabschnitte gebildet werden ( z.B. durch Streifen aus Kies, Betonplatten (b > 1 m) oder Aufkantungen (h > 30 cm),
- Vor Öffnungen in der Dachfläche (Lichtkuppel, Lichtbänder) und vor Wänden mit Öffnungen ein Streifen mit einer minimalen Breite von 50 cm aus Grobkies, Betonplatten o.ä. angeordnet wird.
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