Neue DIN EN Norm für Vorhangfassaden
Überarbeitete Produktnorm noch nicht harmonisiert
Das Institut für Fenstertechnik (ift) in Rosenheim und der Verband Fenster + Fassade (VFF) aus Frankfurt am Main weisen in einer gemeinsamen Presseinformation darauf hin, dass die Produktnorm für Vorhangfassaden überarbeitet und im November 2020 inhaltlich als neue Fassung DIN EN 13830:2020-11 oder auch 13830:2015+A1:2020-11 veröffentlicht wurde. Allerdings wurde sie noch nicht als europäische Norm harmonisiert. Deshalb müssen Vorhangfassaden bis auf weiteres nach der alten, harmonisierten Norm EN 13830:2003 CE-gekennzeichnet werden.
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Einige Änderungen wurden bereits in einer Überarbeitung von 2015 formuliert und betreffen insbesondere eine Ergänzung des Feuerwiderstands um den Nachweis „Raumabschluss und Strahlung“ sowie die Anhänge zum Eurocode und zur Erdbebeneinwirkung. Zu nennen sind darüber hinaus günstigere Regeln für größere Durchbiegungen bei Windlast und Kennzeichnungsregelungen bei Ausführungsänderungen. Wichtige Neuerungen der Überarbeitung von 2020 sind die Streichung des freiwilligen Produktmerkmals „Potentialausgleich“ in dem der Schutz gegen elektrischen Schlag formuliert ist sowie die Streichung von Anhang A „Wartung“. Zur Planung und Ausschreibung kann das VFF-Merkblatt FA.01 „Potentialausgleich und Blitzschutz von Vorhangfassaden“ sowie für die Wartung die Merkblattreihe WP.01/02/03 und WP.05 zur Instandhaltung von Fenstern, Fassaden und Außentüren verwendet werden.
Die neue Produktnorm für Vorhangfassaden DIN EN 13830:2020-11
kann jedoch erst zur CE-Kennzeichnung herangezogen werden, wenn sie
durch Veröffentlichung im Amtsblatt der EU harmonisiert wird. Vor
der Harmonisierung sind noch generelle juristische Fragen auf
EU-Ebene zu klären. Doch auch die nicht harmonisierte, neue DIN EN
13830:2020-11 kann bereits für Ausschreibungen und Planung
verwendet werden.
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