Reinigung von Fassaden

Das Konzept für ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten/Reinigen der Fassade am späteren Gebäude, sollte bereits während der Planung erstellt werden, mit dem Ziel, die geplante Transparenz, ungehinderten Ausblick und Sauberkeit sicher und wirtschaftlich aufrecht zu erhalten. Entscheidend ist auch die Auswahl und Verarbeitung bzw. Konstruktion des geeigneten Materials, da z.B. durch horizontal angeordnete Fugen schnell Schmutzstreifen entstehen können.

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Reinigungsmaßnahmen sind Bestandteile der Betriebskosten eines Gebäudes, hinzu kommt, dass sie bei regelmäßiger Durchführung dem Substanzverfall vorbeugen. Für das Thema Fassadenreinigung finden sich Vorgaben in Verordnungen und Gesetzen. Sollten die geplanten Maßnahmen im späteren Verlauf nicht realisierbar sein, bedarf es der Neuplanung, bzw. der Anpassung, so trifft beispielsweise die Musterbauordnung sinngemäß die Aussage, sollte ein Gebäude nicht gefahrlos vom Erdboden, von Vorbauten oder vom Inneren eines Gebäudes zu reinigen sein, sind Vorrichtungen anzubringen, die eine gefahrlose Reinigung von außen ermöglichen. Da diese Aussage aber nicht von allen Landesbauordnungen übernommen wurde, findet dennoch das Arbeitsschutzgesetz Anwendung.

Folgende Verordnungen sind u.a. bei der Planung zu berücksichtigen:

  • Bauordnungen der Länder,
  • Arbeitsschutzgesetz,
  • Betriebssicherheitsverordnung,
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften,
  • Unfallverhütungsvorschriften.

Im Konzept sollte hinsichtlich der Sicherheit bei der Fassadenreinigung zu folgenden Punkten eine Aussage getroffen werden:

  • Handhabbarkeit des Reinigungsverfahrens,
  • Zugänglichkeit der Arbeitsplätze,
  • effektive Nutzbarkeit der geplanten Vorrichtung,
  • Erreichbarkeit der zu reinigenden Fläche,
  • Bewegungsfreiheit,
  • Betretbarkeit/Bedingte Betretbarkeit (z.B. Glasdach).

Die Erreichbarkeit spielt bei der Fassadenreinigung eine entscheidende Rolle, da feststehende Glas- und Fensterflächen, sowie Rahmen und Ecken an Gebäuden oft zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung erfordern, oder geringe Reichweiten den Einsatz von zusätzlichem Arbeitsmaterial erfordern, wodurch sich oft die körperliche Anstrengung erhöht.

Vor allem bei der Planung von Gebäuden mit hohen Geschossen ist die Errichtung von Verkehrswegen für die Fensterreinigung erforderlich. Getrennte Konzepte zur Innen- und Außenreinigung können erstellt werden. Fassadenaufzüge und fahrbare Brücken sind nach der Betriebssicherheitsverordnung zu betreiben. Die höchste Effektivität aus wirtschaftlicher und ergonomischer Sicht besteht, wenn ein direkter Zugang bzw. eine direkte Erreichbarkeit möglich ist.

Im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift zählt die Gebäudereinigung zu Instandhaltungsmaßnahmen, diese verdeutlichen die Anforderungen an die Beschaffenheit, bzw. regeln ab wann und in welcher Höhe Absturzsicherungen bei der Gebäudereinigung eingesetzt werden.

Werden in einer Planung festinstallierte Zugänge und Einrichtungen zur Reinigung eingeplant, werden die Gefahren des späteren Reinigungsprozesses gemindert, sowie durch Berücksichtigung ergonomischer Arbeitspositionen ein schnellerer Reinigungsprozess erzielt, wodurch die Effektivität steigt und die Kosten gering gehalten werden können. Ist die Integration fester Anlagen nicht möglich können mobile Systeme zur Fassadenreinigung gewählt werden, wie z.B. Fahr- oder Standgerüste sowie Hubarbeitsbühnen. Für diese Systeme müssen allerdings, beispielsweise für die Arbeitsbühne, ausreichend Stellfläche, sowie tragfähiger Untergrund vorhanden sein, Standgerüste müssen zur Sicherheit an Wandverankerungen Befestigungsmöglichkeit finden.

Die Nachrüstung geeigneter Systeme ist meist teuer und führt zu Störungen im Betriebsablauf, auch im Bezug zur Gestaltung passen nachträgliche Installationen oft nicht zum Gesamtbild des Gebäudes und sollten somit in der Planung ausreichend berücksichtigt werden.

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