Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen
Brandschutzschalter und die neue Installationsnorm
In Flammen stehende Gebäude und Brandentwicklung lassen sich durch Sicherheitsmaßnahmen vermeiden. Eine Möglichkeit ist der Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (kurz: Brandschutzschalter oder auch AFDD). Sie sind eine Innovation im Bereich des Brandschutzes und schließen mit relativ geringem Aufwand eine Sicherheitslücke. Die Schalter überwachen nicht nur die elektrische Anlage selbst, sondern auch die über Steckvorrichtungen angeschlossenen Geräte sowie Lampen und Leuchten. Bei einem Defekt in der elektrischen Anlage oder einem angeschlossenen Gerät unterbricht der Brandschutzschalter den Stromkreis, bevor ein Brand entsteht. Der Schalter schützt so Leben, Gesundheit und Gegenstände.
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Die Installationsnorm DIN-VDE 0100- 420:2016-02 definiert, in welchen Fällen Brandschutzschalter mit einer Übergangsfrist bis zum 18. Dezember 2017 einzubauen sind. Die normative Verpflichtung ist auf bestimmte sensible Funktionsbauten beschränkt. Erfasst sind beispielsweise Schlafräume in Tageseinrichtungen für Kinder, Behinderte oder Senioren sowie barrierefreie Wohnungen, in denen Menschen mit individuellen Einschränkungen leben. Ebenfalls gefordert werden Brandschutzschalter bei besonderen Brandrisiken, wie etwa bei der Verwendung von brennbaren Baustoffen, von unersetzbaren Gütern oder bei einem Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien. Die Verpflichtung beschränkt sich zudem auf neu zu errichtende Anlagen und einphasige Stromkreise bis 16 Ampere.
Der Zentralverband der Deutschen Elektro-und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) verweist angesichts einer entbrannten Debatte im Baugewerbe auf die Sicherheitsrelevanz bei Anwendungsfällen mit erhöhten Schutzanforderungen und empfiehlt den Einbau von Brandschutzschaltern, obwohl die Anwendung noch freiwillig ist. Die oben genannte Norm ist, wie alle anderen Normen auch, zunächst eine privatrechtliche Regelung. Erst wenn sie in den Landesbauordnungen als technische Baubestimmung eingeführt würde, wird sie gesetzlich bindend.
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