Installationsumfang und Ausstattungswerte

Die Güte und Gebrauchstauglichkeit einer elektrischen Anlage wird durch den Ausstattungswert bestimmt, der in DIN 18015-2 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, Art und Umfang der Mindestausstattung festgelegt ist. Zusätzlich hat die Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA) mit der „Stern-Installation“ Ausstattungswerte (Anzahl der Steckdosen und Lichtauslässe je Raum) definiert, die unter der Bezeichnung RAL-RG 678 registriert sind:

Gallerie

* Ausstattungswert 1
Ein-Stern Ausstattung: Mindestausstattung nach DIN
Kosten: 100 % (Basis)

* * Ausstattungswert 2
Zwei-Sterne Ausstattung: Gehobene Ausstattung, die es erlaubt, heute übliche Elektrogeräte ohne räumliche und zeitliche Einschränkungen anzuschließen
Kosten: ca. 125 % im Vergleich zu 1

* * * Ausstattungswert 3
Drei-Sterne Ausstattung: Ausstattung für Komfortwohnungen/-häuser, die über den Ausstattungswert 2 hinausgeht und die diversen neuen Techniken berücksichtigt (Sicherheit, Kommunikation, Komfort, Automatik etc.)
Kosten: ca. 150 % im Vergleich zu 1

Damit kann der Elektroinstallateur die in der Praxis sehr unterschiedlichen Ausstattungen vom sozialen Wohnungsbau bis hin zum luxuriösen Eigenheim anbieten und entsprechend kennzeichnen. Nach VOB muss die Mindestausstattung nach DIN eingehalten werden, diese entspricht dem Ausstattungswert 1 (*). Höhere Ausstattungswerte liegen in der Entscheidung des Bauherrn. Bei der überwiegenden Zahl aller Neubauten werden heute schon 2- oder 3-Sterne-Ausstattungen installiert.
 
Zusätzliche Ausstattungswerte 1plus, 2 plus, 3 plus
Auf Grund umfangreicher Änderungen der DIN 18015-2 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung (November 2010) sowie der Neuausgabe der DIN 18015-4 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, Teil 4: Gebäudesystemtechnik wurde eine Anpassung und Neufassung der Ausstattungsrichtlinie RAL-RG 678 erforderlich. Die RAL-RG 678 (Ausgabe Februar 2023) berücksichtigt die Gebäudesystemtechnik und sorgt durch zukunftssichere Elektroinstallationen für mehr Energieeffizienz.

Die Anwendung der neuen Ausstattungswerte für die Gebäudesystemtechnik setzt voraus, dass die jeweiligen Ausstattungswerte für die konventionelle Elektroinstallation (Ausstattungswerte 1, 2 und 3) ausgeführt werden. Die RAL-Richtlinie fordert schon bei der 1-plus-Ausstattung Vorbereitungen für die Funktionsbereiche Schalten/Dimmen, schaltbare Steckdosen zum Energiemanagement, Sonnenschutz, Heizen, Kühlen, Lüften sowie Sicherheit durch vorbereitende Installationen von Bus-Technik. Alternativ sind zumindest Installationsrohre für die Nachrüstung vorzusehen. Neu ist ebenfalls, dass die einzelne Ausstattung auch raumweise vergeben und so noch praxisorientierter geplant werden kann.

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