Potentialausgleich
Der Potentialausgleich ist eine Maßnahme für die Erhöhung der
elektrischen Sicherheit. Er dient hauptsächlich zum Schutz gegen
elektrische Schläge und Überspannungen, die durch
Potentialunterschiede in einer Anlage oder in einem Gebäude
hervorgerufen werden. Um einen Potentialausgleich zu bewirken,
müssen alle metallisch leitenden Elemente in einem Gebäude, die ein
unterschiedlich hohes Potential aufweisen könnten, leitend
miteinander verbunden werden. Dadurch wird verhindert, dass
Potentialunterschiede, also gefährliche elektrische Spannungen
zwischen der Erde, den Körpern von elektrischen, leitfähigen
Betriebsmitteln (z. B. Rohrleitungen, Heizkörpern etc.) oder
anderen fremden leitfähigen Teilen auftreten.
Gallerie
Präzisere Bezeichnungen zur begrifflichen Abgrenzung
Ein aus rein technischen Gründen erforderlicher Potentialausgleich,
z. B. in informationstechnischen Anlagen, wird als
Funktionspotentialausgleich bezeichnet. Beim Potentialausgleich zum
Zweck der Sicherheit sprach man bisher vom Hauptpotentialausgleich und in Bereichen mit
besonderer Gefährdung von einem zusätzlichen örtlichen
Potentialausgleich.
Um den Schutz vor elektrischem Schlag hervorzuheben, wurden
diese bisher geläufigen Bezeichnungen – in Abgrenzung zum
Funktionspotentialausgleich, der aus funktionellen Gründen
erforderlich sein kann - in allen relevanten Normen (hauptsächlich
DIN VDE 0100: Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 410
und weitere Teile) durch die präziseren Bezeichnungen
- Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (früher Hauptpotentialausgleich)
- zusätzlicher Schutzpotentialausgleich (früher zusätzlicher örtlicher Potentialausgleich)
ersetzt. Aufgabe des Schutzpotentialausgleichs ist es, möglichst
alle berührbaren leitfähigen Teile im Gebäude auf ein gleiches
Potentialniveau (an der Haupterdungsschiene) zu bringen, damit
gefährliche Fehlerspannungen ausgeschlossen werden.
Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene
Nach DIN VDE 0100, Teil 410, Errichten von
Niederspannungsanlagen: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen
Schlag muss in jedem Gebäude ein Schutzpotentialausgleich über
die Haupterdungsschiene gewährleistet werden. Mithilfe von
Schutzpotentialausgleichsleitern (mind. 6 mm² Cu) und einer
Haupterdungsschiene (üblicherweise auch als Potentialausgleichsschiene bezeichnet), müssen
elektrische leitende Verbindungen zwischen den Anlagenteilen
hergestellt werden. An die Haupterdungsschiene, die zweckmäßig im
Hausanschlussraum angeordnet wird, sind folgende
Elemente anzuschließen:
- Hauptschutzleiter (vom Hausanschlusskasten)
- Haupterdungsleiter (Anschlussfahne zum Fundamenterder)
- Verbindung mit dem PEN-Leiter in TN-Netzsystemen, in TT-Netzsystemen mit dem PE-Leiter
- Hauptwasserrohr (hinter dem Wasserzähler im Haus)
- Hauptgasrohr (hinter der Hauptabsperreinrichtung)
- Andere metallische Systeme (Heizungsrohre, Abwasserrohre, Führungsschienen von Aufzügen, Lüftungskanäle, Stahlkonstruktionen, Geländer etc.)
- Fernmeldeanlage
- Antennenanlage
- Blitzschutzerder
Der Mindestquerschnitt der Schutzpotentialausgleichsleiter muss
nach DIN VDE 0100-540 6 mm² (Kupferleiter), 16 mm²
(Aluminiumleiter) oder 50 mm² (Stahlleiter) betragen.
Zusätzlicher Schutzpotentialausgleich
Neben dem
Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene wird nach
DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen für
bestimmte Fälle ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich
gefordert. Das gilt
- für Räume mit besonderer elektrischer Gefährdung aufgrund der Umgebungsbedingungen, z. B. in Bädern, Duschen, Schwimmbecken etc.
- als Ergänzungsmaßnahme zur zusätzlichen Sicherheit in Bereichen mit erhöhtem Risiko, auch wenn der Schutz durch automatische Abschaltung sicher funktioniert
- als Ersatzmaßnahme, wenn die festgelegten Bedingungen für das automatische Abschalten der Stromversorgung zum Schutz bei indirektem Berühren nicht erfüllt werden können (z. B. bei zu langen Abschaltzeiten)
- in IT-Systemen mit Isolationsüberwachung.
Die Systeme müssen mit Schutzpotentialausgleichsleitern (mind. 4
mm² Cu bei mechanisch ungeschützter Verlegung) miteinander
verbunden werden. Wie Schutzleiter sind auch alle
Schutzpotentialausgleichsleiter Grün-Gelb zu kennzeichnen, meist
durch Grün-Gelbe Aderisolierung.
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