Elektroinstallation in Wohngebäuden
Unter Hausinstallation versteht man Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 250 V AC gegen Erde für Wohnungen oder vergleichbare Anwendungen, wie Büroräume, Unterkunftsräume, kleine Einzelhandelsgeschäfte etc.
In der Norm DIN 18015 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden Teil 1 bis 3 sind Art und Umfang der Ausstattung, Anordnung der Betriebsmittel, Leitungsführung und weiter Planungsgrundlagen festgehalten. Für den Elektroinstallateur sind diese Normen in der Regel rechtsverbindlich aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Bauherren und Verteilungsnetzbetreiber (VNB). Grundlage der Planung bilden der Elektroinstallationsplan und der Übersichtsschaltplan der Wohnung, die einen Überblick über die geplante Ausstattung geben.
Die Verlegung der Leitungen soll im oder unter Putz erfolgen. Weiterhin gibt es Festlegungen für die Anzahl der Steckdosen und Beleuchtungsauslässe sowie die Anzahl der Stromkreise und die geforderten Schutzarten.
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