Unterdeckung

Fehlerhafte Ausführung mit Holzwerkstoffplatten

Holzwerkstoffplatten sind manchmal eine Alternative zu den gängigen Unterdeckbahnen bei der Erstellung von Unterdeckungen. Der nachfolgenden Fall zeigt auf, welche Schäden entstehen können, wenn fachlich fehlerhafte Ausführungen von Unterdeckungen vorgenommen werden.

Eine nicht fachgerechte Ausführung

Bei einem kleinen Einfamilienhaus entschlossen sich die Bauherren zu einer erheblichen Umbaumaßnahme, die auch einen vollständig neuen Dachstuhl beinhaltete. Aus verschiedenen Gründen wurde als Unterdeckung statt einer Unterdeckbahn aus Kunststoffbahnen eine großflächige Unterdeckung aus Holzwerkstoffplatten, die einen geringen Sperrwert haben, gewählt. Die Dachform ist ein einfaches Satteldach, in dessen Dachflächen mehrere, zum Teil als Felder aus zwei oder drei Dachflächenfenstern bestehende, Lichtbänder integriert wurden, einige Durchbrüche, wie Dunstrohre und Kamine kamen hinzu.

Das einzige Problem, das während der Phase der Unterdeckung aufgetreten war, bestand daraus, dass die Rohbauer die neuen Giebel noch nicht endgültig erstellt hatten und in diesem Bereich die Unterdeckung nach Möglichkeit noch nicht vorgenommen werden sollte. Die Ursache für diese Verzögerung lag in einem einfacheren Arbeitsablauf für den Rohbauer. Diese Bitte der Rohbauer führte allerdings zu entscheidenden Fehlaufbauten der Unterdeckung.

Die Plattenhersteller schreiben unter anderem in den Verlegeanleitungen vor:

  • Versätze der Plattenstöße müssen mindestens um ein Sparrenfeld auseinander liegen. (Das liegt nahe, denn die Nut- und Federverbindungen bei den Plattenstößen können nur geringe Kräfte aufnehmen, ohne dass sie beschädigt werden. Ihre Tragfähigkeit ist bei geringeren Versätzen nicht ausreichend.)
  • Bei Achsabständen der Sparren von mehr als 85 cm müssen die Nut- und Federverbindungen verleimt werden. Bei diesem Bauvorhaben waren Sparrenabstände von 94 cm vorhanden. (Eine Verleimung/Verklebung ist schon deshalb notwendig, weil die Platten ohne Verklebung bei den Stößen zu weit durchhängen würden und damit die Verbindungen nicht ausreichend regensicher wären.)
  • Eine weitere Forderung in diesem Zusammenhang ist die dicht gestoßene Verbindung.
Die gebaute Ausführung an dem Dachgeschoss des Einfamilienhauses entspricht in keinem Punkt diesen Anforderungen. Gerade einmal 7,5 cm Plattenversatz an den Stößen der Platten waren vorhanden. Die Folgen eines solch kleinen Versatzes sind schon nach kurzem deutlich erkennbar gewesen: Die Verbindungen brachen. Außerdem entstand ein so großer Durchhang der Platten, dass die Regensicherheit nicht mehr ausreichend gegeben war. Um diese Regensicherheit doch noch zu gewährleisten, klebte der Ersteller die Stöße mit einem Buthlyband ab. Das dabei verwendete Band war allerdings gar nicht vom Hersteller der Platten freigegeben. Zudem hatte der Ausführende es schlicht unterlassen, die betroffenen Bereiche mit einem Primer vor zu behandeln. Das - auch noch zu schmale - Band ließ sich ohne großen Aufwand wieder abziehen. Auch die intensive Rücksprache mit dem Hersteller der Platten verbesserte die Situation nicht wesentlich. Eine Freigabe im Einzelfall kann natürlich unter Umständen die Probleme lindern, beseitigen kann eine solche Freigabe die eigentlichen Probleme nicht. Bedauerlicher weise ergab das Gespräch mit dem Hersteller, dass der ausführende Betrieb offenbar von einem Techniker des Herstellers eine Freigabe bekommen hatte. Allerdings beinhaltete diese Freigabe nicht eine Gewährleistung für den Bauherren, speziell nicht für den Bereich der Dachflächenfenster, bei dem die beiden Hersteller (der Fenster und der Unterdeckplatten), bei einer fachgerechten Ausführung, 10 Jahre Gewährleistung geben.

Die erneute Rückfrage des hinzugezogenen Sachverständigen bei dem Hersteller der Unterdeckplatten ergab Folgendes: Der Hersteller könne wohl eine Freigabe für eine einzelne Verfehlung bei der Verlegung der Platten gegeben, nicht aber für die Summe der Missstände. Damit bestand die Gewährleistung endgültig nicht mehr.

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