Prüfzeichen

Elektrische Betriebsmittel müssen so beschaffen sein, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gefährdung der Benutzer ausgeschlossen ist. Entsprechen sie den Richtlinien der Europäischen Union, so erhalten sie vom Hersteller das CE-Zeichen.

Darüber hinaus empfehlen die Berufsgenossenschaften, nur Geräte zu verwenden, die ein zusätzliches Prüfzeichen einer anerkannten unabhängigen Stelle tragen. In Deutschland ist das beispielsweise das VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut in Offenbach am Main. Auf Antrag des Herstellers prüft es, ob die elektrischen und elektronischen Produkte den Schutzanforderungen der aktuell geltenden VDE-Richtlinien sowie der DIN- und Europanormen entsprechen, und ob eine gleichbleibende Qualität bei der Herstellung dieser Betriebsmittel gewährleistet ist. Sind die Anforderungen erfüllt, so erhalten sie das entsprechende Prüfzeichen bzw. eine Prüfzeichen-Kombinationen (siehe Abb.).

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