Nicht brennbare Dämmplatten für Fußböden

Einsetzbar in Versammlungsstätten sowie Flucht- und Rettungswegen

Die rechtlichen Anforderungen an den baulichen Brandschutz sind in den letzten Jahren weiter verschärft worden. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung sowie Vorschriften für Flucht- und Rettungswege legen die Verwendung nicht brennbarer Dämmstoffe in Fußbodenkonstruktionen fest. Für solche Einsatzbereiche bietet die Firma Sitek Insulation Dämmplatten aus Blähperlit an.

Die Platten sind als nicht brennbar (A2-s1,d0 gemäß DIN EN 13501-1) klassifiziert
Einbringen von Gussasphaltestrich
Die Dämmplatten eignen sich für Fußböden in Flucht- und Rettungswegen

Die sogenannten Expert Boards sind als nicht brennbar klassifiziert (A2-s1,d0 gemäß DIN EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten), besonders druckfest und temperaturbeständig. Bei sachgemäßer Nutzung verhindern sie Verformungen des Estrichs. Auf ebenen Flächen oder Ausgleichsschüttungen, stumpf gestoßen im Verbund verlegt, sind sie trocken und schnell eingebaut. Sie halten Temperaturbelastungen beim Einbringen von Gussasphaltestrichen problemlos stand und verhindern die Brandweiterleitung im Brandfall.

Perlit-Gestein ist ein natürlich vorkommendes, nicht brennbares, wärmedämmendes und chemisch neutrales Rohmaterial vulkanischen Ursprungs. Es ist in großen Mengen verfügbar und wirtschaftlich abbaubar. Nach seiner Zerkleinerung und Expansion werden unter Zugabe von Bindern und Fasern aus recyceltem Material die Perlit-Dämmplatten in einem Nassverfahren mit anschließender Trocknung und variablem Zuschnitt hergestellt. Die Platten sind im Format 1.200 x 600 mm, bei Standarddicken von 25, 35 und 45 mm erhältlich.

Hersteller: Sitek Insulation, Wissembourg Cedex

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