Löschwassertechnik in Hochhäusern

Merkblatt des Bundesverbands Technischer Brandschutz

Insbesondere bei Hochhäusern sind zusätzliche Brandschutzvorkehrungen, wie beispielsweise abgetrennte Fluchtwege, zu treffen. Die speziellen Anforderungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Verordnungen der einzelnen Bundesländer oder aus der Muster-Hochhausrichtlinie der ARGEBAU. Das Merkblatt Löschwassertechnik in Hochhäusern beschreibt die verschiedenen Ausführungsarten und Anforderungen der Anlagen. Herausgegeben wird die Broschüre von der Fachgruppe Löschwassertechnik im Bundesverband Technischer Brandschutz (bvfa).

In dem Merkblatt werden Grundsätze und mögliche Varianten einer Druckregulierung in Löschwasserleitungen genannt. So sollte eine Löschwasseranlage möglichst simpel gestaltet werden, da mit jeder zusätzlichen Schaltfunktion ein mögliches Ausfallrisiko steigt. Außerdem sind die vorgeschriebenen Löschwassermengen und Druckbereiche in allen Einsatzbedingungen einzuhalten. Es folgen Planungsgrundlagen gemäß der Musterhochhausrichtlinie und verschiedene Aufbaumöglichkeiten von Druckzonen. Den größten Teil des Inhaltes nimmt die Beschreibung von Armaturen zur Druckminderung ein. Neben Funktionsweise, Einbau und Wartung werden ebenso Anwendungsbeschränkungen und Dimensionierung von Druckminderern, Membranregelventilen in Löschwasserleitungen sowie Drosselscheiben und einstellbare C-Kupplungen aufgeführt.

Trotz einschlägiger Verordnungen gibt es keine starren Festlegungen, welches System letztlich das richtige ist. Alles hängt stark von den örtlichen Rahmenbedingungen (Gebäudehöhe, -alter und -typ) ab. Grundlage ist jedoch immer die richtige Projektierung und Berechnung einer Löschwasseranlage inklusive hydraulischem Abgleich und den richtigen, dazugehörigen Komponenten. Außerdem ist eine regelmäßige Instandhaltung unabdingbar für das einwandfreie Funktionieren einer solchen Anlage.

Das Merkblatt dient vor allem Architekten, die sich mit der Planung eines Hochhauses beschäftigen, als Hilfestellung. Es kann wie viele weitere Merkblätter kostenfrei auf den Internetseiten des Bundesverbandes bvfa heruntergeladen werden (siehe Surftipps).

Fachwissen zum Thema

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

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