Kostenkontrolle in der Altbaumodernisierung

Der Kostenkontrolle kommt in der Altbaumodernisierung eine besondere Bedeutung zu. Mehr als bei Neubauten sind Arbeitsschritte untereinander verzahnt und voneinander abhängig.

Systematische Kostenkontrolle
Auf jeder Baustelle ist ein effizientes System der Kostenkontrolle zu installieren. Tabellenkalkulationsprogramme bieten hierzu vielfältige Hilfen. Folgende Werte muss eine Baukostenübersicht bei der Altbaumodernisierung aufweisen:

  • Baukostenschätzung
  • Baukostenberechnung
  • Kostenanschlag/Submissionsergebnisse
  • Vergabesummen
  • Nachträge
  • Voraussichtliche Minderleistungen
  • Voraussichtliche Endsumme
  • Kostenfeststellung/Abgerechnete Baukosten
Mit Hilfe dieser Informationen können sich Planer und Bauherr zeitnah ein Bild über die zu erwartenden Baukosten machen.
Die systematische Information des Bauherrn setzt voraus, dass Planer und Bauleiter:
  • Aktiv Mengen- und Massenermittlungen durchführen
  • Minderleistungen so sorgfältig ermitteln, wie die Baufirmen Mehrleistungen festhalten
  • Mehr- und Minderleistungen zeitnah mit den Baufirmen verhandeln
  • Aktuellen Kostenstände zeitnah mit der Bauherrschaft abstimmen
Bestandsanalyse
Bei der Modernisierung von Altbauten ist eine sorgfältige Bestandsanalyse Voraussetzung für eine verlässliche Kostenberechnung. Ist die Kostenberechnung verlässlich, kann das veranschlagte Budget bei der Durchführung des Bauvorhabens eingehalten werden.
Trotz sorgfältigster Bestandsanalyse ist es jedoch nicht immer zu vermeiden, dass während der Bauzeit noch neue Erkenntnisse über die vorhandene Bausubstanz gewonnen werden, auf die mit geänderter Ausführung reagiert werden muss.
Zu erwartende Abweichungen sind deshalb in der Kostenberechnung, ggf. auch in der Ausschreibung zu berücksichtigen.

Nachverhandlung mit den beteiligten Firmen
Abweichungen von der geplanten und ausgeschriebenen Bauweise lösen zwangsläufig Nachverhandlungen mit den beteiligten Firmen aus. Diese werden berechtigte oder unberechtigte Nachträge stellen, die beurteilt, gewertet und verhandelt werden müssen (VOB B, §2.5 und §2.6). Allerdings fallen meist nicht nur Mehrleistungen an, sondern durch Änderungen entfallen auch ausgeschriebene und im Budget einkalkulierte Leistungen. Je sorgfältiger geplant und ausgeschrieben wurde, desto mehr werden sich Mehr- und Minderleistungen ausgleichen.

Wichtig ist, dass alle Abweichungen zeitnah mit den Firmen verhandelt werden, so dass die hochgerechnete, voraussichtliche Endsumme der Baukosten stets aktuell bleibt. Unliebsame Überraschungen am Ende der Bauzeit werden so vermieden.