Schallschutz: Begriffe

Planung, Ausführung und Bewertung von Schallschutzmaßnahmen erfordern die Kenntnis schalltechnischer Zusammenhänge.

Frequenz
Die Frequenz bezeichnet die Anzahl der Schwingungen je Sekunde, die bei einem Ton vorhanden sind. Vollführt ein Ton 500 Schwingungen je Sekunde, besitzt er eine Frequenz von 500 Hertz (Hz). Der menschliche Hörbereich liegt zwischen etwa 15 Hz und 16.000 Hz. Der bauakustische Fragen betreffende Bereich liegt zwischen 100 Hz und 3.150 Hz.

Schallpegel
Die Stärke eines Schalls (Geräuschs) wird durch den Schallpegel L in der Einheit Dezibel (dB) erfasst. L ist das logarithmische Verhältnis von Schalldruck und der Empfindungsschwelle des menschlichen Ohres. Die Berücksichtigung der Tatsache, dass das menschliche Ohr in den verschiedenen Frequenzbereichen unterschiedlich empfindlich ist, erfolgt über eine Frequenzbewertung. Die Wichtigste ist die A-Frequenzbewertung, aus der sich die Angabe des Schallpegels LA in dB(A) ergibt.

Gehöreindruck
Der Gehöreindruck resultiert aus dem Schallpegel und der Frequenz eines Tones. Je tiefer die Frequenz, umso geringer der Lautstärkeeindruck. Diese Eigenschaft des menschlichen Ohres kann bei der Messung des Schallpegels berücksichtigt werden, indem die Anzeige der Empfindung verringert wird. Aus dieser Bewertung resultiert das bewertete Schalldämm-Maß oder der „A-Schallpegel”, Einheit dB(A).

Schallarten
Bei der Schallübertragung aus zwei benachbarten Räumen wird unterschieden zwischen Luftschall und Körperschall/Trittschall. Unter Luftschall versteht man die Ausbreitung von Schallwellen in der Luft, z.B. durch Sprache und Musik. Körperschall entsteht in festen Stoffen, etwa wenn zwei Körper aneinanderprallen. Vermeiden lässt er sich durch ein Entkoppeln der Bauteile. Der Trittschall ist eine Sonderform des Körperschalls. Darunter versteht man Geräusche, die unter einer Decke bei ihrem Begehen bzw. durch andere unmittelbare und mittelbare Körperschallanregungen entstehen.

Schallschutznorm

Anforderungen und Nachweise an den Schallschutz sind in der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau festgelegt. SIe legt die Mindestanforderungen auf die Schalldämm-Fähigkeiten der trennenden Gebäudebauteile wie Wände, Decken und Fußböden fest.

Luftschalldämmung

Kennzeichnung der Luftschalldämmung ist das Schalldämm-Maß R – das logarithmische Verhältnis der Schall-Leistungen auf beiden Seiten der Wand, Einheit dB. Üblicherweise wird bei der Messung die Schallübertragung der Trennwand und der flankierenden Bauteile, das sogenannte Bauschalldämm-Maß R`, berücksichtigt. Auch R` wird nach dem menschlichen Hörempfinden bewertet. Aus tiefen und hohen Frequenzen bei 500 Hz resultiert das „bewertete Schalldämm-Maß R`w” (in dB); zur Berechnung und für weitere Informationen siehe das Baunetz-Wissen-Thema Bauphysik, Kapitel Schallschutz.

Norm-Trittschallpegel L`n
Die Kennzeichnung der Körperschallanregung beruht auf dem durch Klopfen hervorgerufenen Schallpegel im Frequenzbereich einer Terz (z.B. 100-126 Hz, 125-160 Hz), dieser wird „bewerteter Norm-Trittschallpegel” (L`n,w) genannt. Im Zusammenhang von Rohdecke und Fußbodenbelag spricht man vom „äquivalenten bewerteten Norm-Trittschallpegel” Ln,w,eq.

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