Bauweisen mit und ohne Trennrisse (Entwurfsgrundsätze)

Für den Bau von wasserundurchlässigen Konstruktionen gibt es nach WU-Richtlinie drei Entwurfsgrundsätze:

  • Entwurfsgrundsatz a: Bauweise ohne kontrollierte Trennrisse
    Die Bauweise setzt auf die Vermeidung von Trennrissen durch die Festlegung von geeigneten konstruktiven, betontechnologischen und ausführungstechnischen Maßnahmen.

  • Entwurfsgrundsatz b: Rissbreiten für Selbstheilung begrenzen
    Es werden Trennrissbreiten festgelegt, die so gewählt werden, dass bei Beanspruchungsklasse 1 der Wasserdurchtritt durch Selbstheilung begrenzt wird. Dieser Entwurfsgrundsatz ist nur für die Nutzungsklasse B anwendbar und kommt für WU-Dächer nicht in Frage. In der Regel sollte die Selbstheilung vor Nutzungsbeginn abgeschlossen sein.

  • Entwurfsgrundsatz c: Einzelrisse zulassen und planmäßig abdichten
    Einzelrisse mit bestimmten Rissbreiten werden zugelassen und mit im Entwurf vorgesehenen planmäßigen Dichtmaßnahmen (gemäß Abschnitt 12 der WU-Richtlinie) kombiniert. Hierbei müssen in der Regel die Mindestanforderungen an die rechnerischen Trennrissbreiten nach DIN EN 1992-1-1 / 7.3.1 auf der feuchtebeanspruchten Bauteilseite eingehalten werden. Ziel dieses Entwurfsgrundsatzes ist es, die Anzahl der Risse zu minimieren und diese Risse bei Beanspruchungsklasse 1 zielsicher abzudichten.

Für alle Entwurfsgrundsätze gilt, dass in Ausschreibung und Ausführungsplanung Dichtmaßnahmen für unplanmäßige bzw. unerwartete Trennrisse vorgesehen werden sollten. Aus den Entwurfsgrundsätzen folgen die konstruktiven, betontechnologischen und ausführungstechnischen Maßnahmen, mit denen sich Trennrisse vermeiden oder im gewünschten Maß begrenzen lassen.

Konstruktive Vermeidung von Rissen durch

  • Lagerungsbedingungen mit geringer Verformungsbehinderung (Zwangsspannungen verhindern)
  • Festlegung von Sollrissquerschnitten
  • geeignete Geometrie und Bauteilgrößen
Betontechnische Vermeidung von Rissen durch
  • geeignete Betonzusammensetzung
  • entsprechenden w/z-Wert
  • Begrenzung der Hydratationswärmeentwicklung

Ausführungstechnische Vermeidung von Rissen durch

  • Festlegung von geeigneten Betonierabschnitten
  • Schutzmaßnahmen gegen Witterung
  • Nachbehandlungart und Dauer
Quelle: Informationszentrum Beton

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