CE-Kennzeichnung

Die EG-Richtlinien für Bauprodukte erfordern die Anbringung eines einheitliches Konformitätszeichen, der CE-Kennzeichnung (CE = Communauté Européenne oder Certified Europe). Bei ihr handelt es sich um ein EG-Richtlinienkonformitätszeichen und kein Normenkonformitätszeichen. Damit hat es den Status eines Verwaltungskennzeichens und ist kein Prüfzeichen.

Die CE-Kennzeichnung findet überall dort Anwendung, wo Prüfungen und Zertifizierungen aufgrund von Gemeinschaftsaufgaben erforderlich sind (sogenannter gesetzlich geregelter Bereich). Sie sagt aus, dass die damit gekennzeichneten Produkte die grundlegenden Anforderungen spezieller europäischer Richtlinien und die mit den Richtlinien verfolgten Schutzziele erfüllen und dass die einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden. Fällt ein Produkt unter mehrere Richtlinien, so bedeutet das Zeichen die Übereinstimmung mit allen diesen Richtlinien. Die CE-Kennzeichnung muss Aussagen zu verschiedenen Produkteigenschaften, u.a. zum Brandverhalten, enthalten. Die herstellerneutrale Produktbezeichnung ermöglicht eine europaweite Vergleichbarkeit im Vertrieb.

Weiterführende Informationen zur CE-Kennzeichnung hat die Generaldirektion (GD) Unternehmen und Industrie der Europäischen Kommission auf ihrer Website zusammengestellt (siehe Surftipps).

Fachwissen zum Thema

Kalksandsteine entsprechen der Baustoffklasse A1.

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