Terminplanung
Für ein effizientes Bau- und Planungsmanagement erarbeiten Architekt*innen, Projektsteuer*innen oder Auftraggeber*innen Terminpläne. Sie können bereits in den frühen Leistungsphasen (LPH 1-9) erstellt werden. Die Schärfe der Terminpläne ist vom Planungsstand eines Projektes abhängig; so können sich die Inhalte und Struktur der Zeitenplanung vor allem in den Anfangsphasen unterscheiden.
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Besonders in der Entwurfsphase (LPH 2) ist – etwa aufgrund der Vorarbeit für die Genehmigungsplanung (LPH 3) – ein hoher Grad an Koordinierungsarbeit zwischen Fachplaner*innen gefragt. Hier bietet sich beispielsweise die Erstellung eines ersten Terminplans zur Definition von Planungsabläufen und Meilensteinen an. Dieser kann sich bis hin zur Ausführungsplanung erstrecken und wird dann in der Regel simultan von einem Bauzeitenplan ergänzt.
Die Ablauf- und Kapazitätsplanung ist im Falle der Beauftragung eines Generalunternehmens von diesem durchzuführen.
Fachwissen zum Thema
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