Leistungsverzeichnis
Das Leistungsverzeichnis (kurz: LV) gehört zu den wichtigsten Grundlagen der Angebotskalkulation. Es wird für jedes Gewerk erstellt und wird nach Leistungsbereichen gegliedert. Dabei werden alle Leistungen – ob Einzel- oder Teilleistung – detailliert aufgelistet und in bepreiste Positionen übertragen. Zu den Positionen gehören dezidierte Erläuterungen zu Material, Menge, Abrechnungseinheit, gemäß VOB/C ATV– Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen und Einzel, sowie Gesamtpreisen. Je nach Position können die Leistungsbeschreibungen sich in ihrer Struktur und Ausführlichkeit unterscheiden. Die Leistungsbeschreibung muss so aufgebaut und beschrieben werden, dass alle Bieter ein eindeutiges Bild der zu erbringenden Leistung haben und diese dementsprechend kalkulieren können.
Gallerie
Gliederung des Leistungsverzeichnisses
Die Struktur des LVs unterliegt in der Regel den Regelwerken des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB). Dieser besteht aus Gremien, die öffentliche, wie private Auftraggebende, Architekt*innen und Ingenieur*innen durch Spitzenorganisationen, etablierte Bausoftwareentwickler und das Deutsche Institut für Normung (DIN) vertreten. Sie erstellen und pflegen im Sinne der Datenverarbeitung im Bauwesen standardisierte Texte zur Beschreibung von Bauleistungen – etwa das Standardleistungsbuch-Bau. Besonders bei öffentlichen Bauprojekten werden diese vorausgesetzt; die Gliederung des GAEB-Regelwerks baut sich wie folgt auf:
- Gewerk (z.B. Betonarbeiten …)
- Leistungstitel (z.B. Ortbeton …)
- Untertitel (z.B. Fundamente …)
- Position (z.B. Teilleistungen …)
Beispiel: Leistungsbeschreibung | Betonarbeiten – Ortbeton – Herstellung Fundament
Ortbeton Einzelfundament, obere Betonfläche waagerecht, aus Stahlbeton, Normalbeton C20/25 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Geisteinskörnung, Einzelvolumen über 0,25 bis 0,5 m³
Als fachlich abgegrenzten Leistungsbereich (LB) stehen in der Regel Gewerk, Titel und Untertitel. Die Beschreibungen des LB werden dem VOB/C ATV entnommen. Sie können aber in besonderen Fällen abweichen und unter Voraussetzung einer deutlichen Beschreibung neu formuliert werden.
Während die Zuweisung der Leistungsbereiche sehr eindeutig verläuft, gibt es bei den Leistungspositionen verschiedene Definitionsarten, was zu einer variablen Angebotserstellung führt, was von Vorteil sein kann. Teilleistungen müssen dabei stets in technischem und wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Besonders deutlich wird dies in der Ausschreibung von Bauleistungen, die in der Regel von unterschiedlichen Gewerken ausgeführt werden, jedoch von einer Firma ausgeführt werden soll. Diese Art des Leistungsverzeichnisses beinhaltet sogenannte Mischpositionen. Darunter versteht man Positionen, in denen verschiedene Einzelvorgänge als Paketleistung ausgeführt werden sollen. Die Leistungspositionen werden besonders in diesem Fall mit Ordnungszahlen (OZ) versehen, um eine einfache Orientierung im Leistungsverzeichnis zu ermöglichen. Die Ordnungszahl ist übergeordnet, d.h. unter ihr sind nur Leistungen aufzunehmen, die der Hauptposition zuzuordnen sind und demnach mit dieser abrechenbar sind. Sammelpositionen fassen die Leistungen zusammen und bilden einen Durchschnittspreis aus; dieser sollte keine wesentliche Auswirkung auf die Abrechnung haben. Häufig werden daher Positionen zur Erstellung einer Fassadensanierung oder nachträglichen Fassadendämmung in einer Sammelposition zusammengefasst.
Rechtliche Angaben und Normen im LV
Auf eine Auflistung der technischen Vertragsbedingungen nach VOB/B §2 Abs.1 ist zu verzichten. Generell können rechtliche Texte im Leistungsverzeichnis und dementsprechend auch in der Leistungsbeschreibung ausgespart werden. Zur Absicherung von Auftraggeber*innen und vertretende Planer*innen die deutliche Benennung von Bauteileigenschaften und die Nennung der zugehörigen DIN-Normen zur akkuraten Ausführung der Bauleistung. So können Leistungsbeschreibungen beispielsweise darauf verweisen, dass der Estrich gemäß DIN 18560 auszuführen ist. Das gilt auch für die Ausschreibung von Produkten, bei denen keine Firmen genannt werden dürfen; hier kann eine Sicherheit eingestellt werden, indem das zur Planung berücksichtigte Produkt mit der Ergänzung „oder gleichwertig“ genannt wird, oder die notwendigen Eigenschaften genannt werden.
Digitale Leistungsverzeichnisse
Heute werden Leistungsverzeichnisse mit standardisierten Ausschreibungssoftwares angefertigt. Diese lassen sich in der Regel einfach bedienen und unterstützen durch Datenerfassung und Übersichten bei der Erstellung des LVs. Häufig lassen sich AVA Softwareanwendungen mit den GAEB-Regelwerken verknüpfen; so lassen sich vorgefertigte Ausschreibungstexte und Positionen mit wenigen Eingaben und Klicks auswählen und in die finale Ausschreibung einpflegen. Mit der Einstellung von Filtern und Masken lassen sich Informationen zügig für den internen und externen Gebrauch vorbereiten und bearbeiten.
Fachwissen zum Thema
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