Leistungsverzeichnis

Das Leistungsverzeichnis (kurz: LV) gehört zu den wichtigsten Grundlagen der Angebotskalkulation. Es wird für jedes Gewerk erstellt und wird nach Leistungsbereichen gegliedert. Dabei werden alle Leistungen – ob Einzel- oder Teilleistung – detailliert aufgelistet und in bepreiste Positionen übertragen. Zu den Positionen gehören dezidierte Erläuterungen zu Material, Menge, Abrechnungseinheit, gemäß VOB/C ATV– Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen und Einzel, sowie Gesamtpreisen. Je nach Position können die Leistungsbeschreibungen sich in ihrer Struktur und Ausführlichkeit unterscheiden. Die Leistungsbeschreibung muss so aufgebaut und beschrieben werden, dass alle Bieter ein eindeutiges Bild der zu erbringenden Leistung haben und diese dementsprechend kalkulieren können.

Gallerie

Gliederung des Leistungsverzeichnisses

Die Struktur des LVs unterliegt in der Regel den Regelwerken des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB). Dieser besteht aus Gremien, die öffentliche, wie private Auftraggebende, Architekt*innen und Ingenieur*innen durch Spitzenorganisationen, etablierte Bausoftwareentwickler und das Deutsche Institut für Normung (DIN) vertreten. Sie erstellen und pflegen im Sinne der Datenverarbeitung im Bauwesen standardisierte Texte zur Beschreibung von Bauleistungen – etwa das Standardleistungsbuch-Bau. Besonders bei öffentlichen Bauprojekten werden diese vorausgesetzt; die Gliederung des GAEB-Regelwerks baut sich wie folgt auf:

  • Gewerk (z.B. Betonarbeiten …)
  • Leistungstitel (z.B. Ortbeton …)
  • Untertitel (z.B. Fundamente …)
  • Position (z.B. Teilleistungen …)

Beispiel: Leistungsbeschreibung | Betonarbeiten – Ortbeton – Herstellung Fundament

Ortbeton Einzelfundament, obere Betonfläche waagerecht, aus Stahlbeton, Normalbeton C20/25 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Geisteinskörnung, Einzelvolumen über 0,25 bis 0,5 m³

Als fachlich abgegrenzten Leistungsbereich (LB) stehen in der Regel Gewerk, Titel und Untertitel. Die Beschreibungen des LB werden dem VOB/C ATV entnommen. Sie können aber in besonderen Fällen abweichen und unter Voraussetzung einer deutlichen Beschreibung neu formuliert werden.

Während die Zuweisung der Leistungsbereiche sehr eindeutig verläuft, gibt es bei den Leistungspositionen verschiedene Definitionsarten, was zu einer variablen Angebotserstellung führt, was von Vorteil sein kann. Teilleistungen müssen dabei stets in technischem und wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Besonders deutlich wird dies in der Ausschreibung von Bauleistungen, die in der Regel von unterschiedlichen Gewerken ausgeführt werden, jedoch von einer Firma ausgeführt werden soll. Diese Art des Leistungsverzeichnisses beinhaltet sogenannte Mischpositionen. Darunter versteht man Positionen, in denen verschiedene Einzelvorgänge als Paketleistung ausgeführt werden sollen. Die Leistungspositionen werden besonders in diesem Fall mit Ordnungszahlen (OZ) versehen, um eine einfache Orientierung im Leistungsverzeichnis zu ermöglichen. Die Ordnungszahl ist übergeordnet, d.h. unter ihr sind nur Leistungen aufzunehmen, die der Hauptposition zuzuordnen sind und demnach mit dieser abrechenbar sind. Sammelpositionen fassen die Leistungen zusammen und bilden einen Durchschnittspreis aus; dieser sollte keine wesentliche Auswirkung auf die Abrechnung haben. Häufig werden daher Positionen zur Erstellung einer Fassadensanierung oder nachträglichen Fassadendämmung in einer Sammelposition zusammengefasst.

Rechtliche Angaben und Normen im LV

Auf eine Auflistung der technischen Vertragsbedingungen nach VOB/B §2 Abs.1 ist zu verzichten. Generell können rechtliche Texte im Leistungsverzeichnis und dementsprechend auch in der Leistungsbeschreibung ausgespart werden. Zur Absicherung von Auftraggeber*innen und vertretende Planer*innen die deutliche Benennung von Bauteileigenschaften und die Nennung der zugehörigen DIN-Normen zur akkuraten Ausführung der Bauleistung. So können Leistungsbeschreibungen beispielsweise darauf verweisen, dass der Estrich gemäß DIN 18560 auszuführen ist. Das gilt auch für die Ausschreibung von Produkten, bei denen keine Firmen genannt werden dürfen; hier kann eine Sicherheit eingestellt werden, indem das zur Planung berücksichtigte Produkt mit der Ergänzung „oder gleichwertig“ genannt wird, oder die notwendigen Eigenschaften genannt werden.

Digitale Leistungsverzeichnisse

Heute werden Leistungsverzeichnisse mit standardisierten Ausschreibungssoftwares angefertigt. Diese lassen sich in der Regel einfach bedienen und unterstützen durch Datenerfassung und Übersichten bei der Erstellung des LVs. Häufig lassen sich AVA Softwareanwendungen mit den GAEB-Regelwerken verknüpfen; so lassen sich vorgefertigte Ausschreibungstexte und Positionen mit wenigen Eingaben und Klicks auswählen und in die finale Ausschreibung einpflegen. Mit der Einstellung von Filtern und Masken lassen sich Informationen zügig für den internen und externen Gebrauch vorbereiten und bearbeiten.

Fachwissen zum Thema

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

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Honorar und Abrechnung

Abrechnungen

Die Abrechnung ist Voraussetzung für die Zahlung der ausgeführten Leistungen und bedarf einer detaillierten Prüfung.

Nach Fertigstellung der beauftragten Baumaßnahmen erfolgt die Abrechnung.

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Kosten und Verträge

AVA – Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung

Die Bauauftragung von ausführenden Bauunternehmen setzt die Erstellung einer Ausschreibung. Auf dieser Grundlage können Firmen Angebote einreichen und die Bauaufgabe einschätzen.

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Digitale Ausschreibungneu

Die digitale Ausschreibung ermöglicht es, Bauprojekte elektronisch auszuschreiben und Angebote von Bauunternehmen und Lieferanten einzuholen.

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Bürokosten

Der Betrieb und Unterhalt eines Büros verursacht zahlreiche Kosten.

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Finanzielle Aufwendungen für Räume und Einrichtung, für Verbrauchsmaterialien und technische Hilfsmittel, für Personal und Versicherungen.

Das Aufmaß

Das Aufmaß bildet die Grundlage einer Abrechnung und dient der nachvollziehbaren Dokumentation.

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Mit der Erstellung eines Aufmaßes wird die Grundlage für Abrechnungen geschaffen.

DIN 276 – Kosten im Bauwesen

Anschauliche Kostenübersicht anhand von Balkendiagrammen mit PRO controlling von Projekt Pro.

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Für vergleichbare Baukostenermittlungen gibt die Norm klare Vorgaben für den Hochbau, Ingenieursbauten und infrastrukturelle Anlagen.

Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten

Die Ermittlung der Flächen und Rauminhalte ist in DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau geregelt.

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Fester Bestandteil jedes Genehmigungsantrags und in der DIN 277 geregelt.

Leistungsverzeichnis

Im LV werden alle Leistungen detailliert aufgeführt und in bepreiste Positionen übertragen.

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Zu jeder Ausschreibung gehört eine detaillierte Auflistung der Leistungen. Sie ist die Grundlage für die Angebotskalkulation.

Nachträge

Nachträge sind Leistungen, die außerhalb, aber mit Bezug zu den vertraglich vereinbarten Aufgaben eines Unternehmens oder einer beauftragten Person ausgeführt werden.

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Neben vereinbarten Leistungen werden unter Umständen auch zusätzliche Arbeiten vergütet. Das setzt allerdings voraus, dass die Grundvoraussetzungen für die Stellung eines Nachtrags erfüllt werden.

Vergabearten

Der Vergabeprozess ist die letzte Leistungsphase vor Beginn der Baustelle.

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Wonach lässt sich festlegen, wie eine Ausschreibung aufgestellt ist und welche Anforderungen erfüllt werden müssen?

Vertragsarten im Bauwesen

Mustervertrag

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Die Beauftragung von Planer*innen, Firmen und Dienstleistern unterliegt verschiedenen Einstellungsverhältnissen. Diese bestimmen die Haft- und Vergütungsart.

VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV)

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Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist für öffentliche Auftraggeber*innen verpflichtend, aber auch private Bauherr*innen können von ihr Gebrauch machen.

Wettbewerbsverfahren

Die Teilnahme an Wettbewerben ist seit dem 19. Jahrhundert integraler Bestandteil der Baubranche.

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Die Teilnahme an Wettbewerben ist seit dem 19. Jahrhundert integraler Bestandteil der Baubranche und prägt diesen Beruf wie keinen anderen.

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