Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten

Die Ermittlung der Flächen und Rauminhalte ist fester Bestandteil jedes Genehmigungsantrags. Sie ist in der DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau geregelt. 

Gallerie

Die Grundflächen werden dabei aufgeteilt in:

  • Bruttogrundfläche (BGF)
    Die Bruttogrundfläche umfasst die gesamte Fläche aller Grundrissebenen, die vollständig oder teilweise von Wänden umschlossen sind. Dazu zählen alle nutzbaren und nicht nutzbaren Flächen sowie alle Verkehrs-, Technik- und Konstruktionsflächen.

  • Nettoraumfläche (NRF)
    Die Nettoraumfläche hingegen schließt nicht nutzbare Flächen, wie etwa Konstruktionsflächen, aus. Es werden nur solche Flächen berechnet, die unmittelbar mit der Nutzung des Gebäudes zusammenhängen – die sogenannten Nutzungsflächen (NUF). Darunter fallen auch Verkehrsflächen, also Flächen, die der Erschließung des Gebäudes dienen und Technikflächen.

  • Konstruktionsgrundfläche (KGF)
    Die Konstruktionsgrundfläche ist dementsprechend die Fläche, die für Wände, Stützen, Schächte und andere Bauteile in Anspruch genommen wird.

Die Ermittlung der Gebäudeflächen ist genormt, um eine Vergleichbarkeit der Kosten und Nutzflächen zu gewährleisten. Während der Anteil der Nettoraumflächen an der BGF bei Wohngebäuden in der Regel zwischen 75 und 85% beträgt, kann man bei größeren Flächengliederungen wie beispielsweise Großraumbüros von einem Anteil von 80 bis 90% ausgehen. Die Bauweise und die Komplexität der technischen Flächen haben einen erheblichen Einfluss auf die nutzbaren Flächen.

Ermittlung von Rauminhalten

Ergänzend zu den Grundflächen wird durch die Ermittlung des Rauminhalts das Volumen eines Gebäudes erfasst. In der DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau ist deshalb auch deren Ermittlung geregelt.

Die Rauminhalte werden aufgeteilt in:

  • Brutto-Rauminhalt (BRI)
    Der Brutto-Rauminhalt bildet das Volumen eines Gebäudes inklusive aller Dächer, Gründungs- und Außenwandflächen ab. Dabei wird der Bruttorauminhalt aus der BGF und der jeweiligen Geschosshöhe, d.h. die Höhe zwischen den Oberkanten zweier Rohdecken, gebildet. 
    Formel: Bruttoraumfläche (BGF) x Geschosshöhe = Bruttorauminhalt (BRI)

  • Netto-Rauminhalt (NRI)
    Äquivalent zu den Grundflächen wird vom Brutto-Rauminhalt das Volumen aller konstruktiven Bauteile (KRI), wie Wände, Stützen und Schächte abgezogen, um den Netto-Rauminhalt zu bilden.

  • Konstruktions-Rauminhalt (KRI)
Die Ermittlung dieser Rauminhalte gemäß der DIN 276 ist entscheidend, um eine Vergleichbarkeit der Kosten und genutzten Volumina zu gewährleisten.

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Fester Bestandteil jedes Genehmigungsantrags und in der DIN 277 geregelt.

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Im LV werden alle Leistungen detailliert aufgeführt und in bepreiste Positionen übertragen.

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Nachträge

Nachträge sind Leistungen, die außerhalb, aber mit Bezug zu den vertraglich vereinbarten Aufgaben eines Unternehmens oder einer beauftragten Person ausgeführt werden.

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Vergabearten

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