DIN 276 – Kosten im Bauwesen

Die DIN 276: Kosten im Bauwesen dient als Grundlage für die Baukostenermittlung und -gliederung. Sie erstreckt sich auf die Kosten für Hochbauten, Ingenieurbauwerke, Freianlagen und Verkehrsanlagen sowie andere projektbezogene Kosten. Nutzungskosten sind in der DIN 18960Nutzungskosten im Hochbau festgelegt. Für eine einheitliche Kostenermittlung unterscheidet die DIN 276 zwischen Kosten und Bezugseinheiten.

Gallerie

In der Norm sind zudem die Kostengruppen (KG) definiert, nach denen eine Kostenermittlung ausgeführt wird. Seit 1993 sind sie in Hundertergruppen gegliedert: die dreistelligen Ordnungszahlen stellen eine Hierarchie dar, die in jeweils neun Untergruppen unterteilt werden können. Die erste Dezimalzahl bestimmt in der Regel den Anwendungsbereich, die zweite das Bauteil, die dritte die Charakteristika.

Beispiel: KG 300 (Bauwerk – Baukonstruktion); KG 330 (Außenwände); KG 331 (Tragende Außenwände)

Die erste Dezimalstelle der Kostengruppe steht außerdem für verschiedene Planungsbereiche. So wird die KG 300 in der Regel von Architekt*innen berechnet, die KG 400 von Fachplanungsbüros für Elektro- oder Gebäudetechnik. Übergreifende Maßnahmen sind unter den Planenden abzustimmen, um eine Doppelung von Kostenpositionen zu vermeiden.

Gallerie


Kostengruppen nach DIN 276


Kostengruppe 100: Grundstück
Die Grundstückskosten enthalten den Kaufpreis, Nebenkosten, wie Baugrundgutachten und Vermessungsdienste sowie rechtlich bindende Abfindungen – zum Beispiel zur Ablösung von Stellplätzen o.ä.

Kostengruppe 200: Vorbereitende Maßnahmen
Die vorbereitenden Maßnahmen (vorher: Herrichten und Erschließen) umfassen die Grundstücksherrichtung für die Bauausführung und die Erdarbeiten zu deren Sicherstellung. Darunter zählen auch Gründungsarbeiten, Erdumlagerungen und Übergangslösungen, wie etwa die Baustellenversorgung oder Zuwegungen für Baustellfahrzeuge.

Kostengruppe 300: Bauwerk – Baukonstruktion
Die Baukonstruktion berücksichtigt alle Bauleistungen und Lieferungen zur Herstellung des Bauwerks. Es werden alle baulichen Maßnahmen in dieser Kostengruppe erfasst – von der Herstellung des Rohbaus bis zu den Malerarbeiten. Dabei werden alle Bauteilschichten einzeln berechnet. Auch Abbrucharbeiten, Demontage- und Modernisierungsarbeiten sowie provisorische Einbauten, wie Teleskopstützen zur Deckensicherung, gehören dazu.

Kostengruppe 400: Bauwerk – Technische Anlagen
Die KG 400 umfasst alle Bauleistungen und Lieferungen für technische Anlagen. Dazu zählen beispielsweise Heizsysteme, Wasserversorgungs- oder Gebäudeautomationsanlagen sowie übergreifende Maßnahmen zum Einbau der Anlagen, wie etwa Befestigungen und Brandschutzabschottungen.

Kostengruppe 500: Außenanlagen und Freiflächen
Unter Außenanlagen und Freiflächen fallen alle selbständig und unabhängig des Bauwerkes herzustellenden Flächen, wie zum Beispiel Verbauflächen oder Stellplatzflächen sowie alle hierzu notwendigen Bauleistungen inklusive Lieferungen und sämtliche Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen der Außenanlagen.

Kostengruppe 600: Ausstattung und Kunstwerke
Diese Kostengruppe bezieht sich auf allgemeine und künstlerische Ausstattungen, also Möbel, Einrichtungsgegenstände und Kunstwerke, die keine besonderen Einbaumaßnahmen benötigen.

Kostengruppe 700: Baunebenkosten
Die KG 700 umfasst alle Kosten, die für den Planungsaufwand im Rahmen der Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure entstehen. Hierzu gehören auch Bauherrenaufgaben, die von Planenden oder Generalunternehmen übernommen werden.

Kostengruppe 800: Finanzierung
Kosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Bauprojektes bis zum Beginn der Nutzung anfallen, sind in der KG 800 geregelt. Das können Kosten zur notariellen Beglaubigung, Zinsbeträge, Zahlungsbürgschaften und Ähnliches sein.

Fachwissen zum Thema

Nach Fertigstellung der beauftragten Baumaßnahmen erfolgt die Abrechnung.

Nach Fertigstellung der beauftragten Baumaßnahmen erfolgt die Abrechnung.

Kosten und Verträge

AVA – Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung

Die Bauauftragung von ausführenden Bauunternehmen setzt die Erstellung einer Ausschreibung. Auf dieser Grundlage können Firmen Angebote einreichen und die Bauaufgabe einschätzen.

Tipps zum Thema

Bücher

BKI Bildkommentar DIN 276 / DIN 277

Die zwei Bände des Handbuchs bieten Orientierung bei Kostengruppen und Kostenermittlung im Bauwesen.

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Digitales Büro sponsored by:
PROJEKT PRO GmbH | Kontakt +49 8052 95179-0 | www.projektpro.com
Zum Seitenanfang

Digitale Ausschreibungneu

Die digitale Ausschreibung ermöglicht es, Bauprojekte elektronisch auszuschreiben und Angebote von Bauunternehmen und Lieferanten einzuholen.

Die digitale Ausschreibung ermöglicht es, Bauprojekte elektronisch auszuschreiben und Angebote von Bauunternehmen und Lieferanten einzuholen.

Integraler Bestandteil des digitalen Architekturbüros und notwendig für die effiziente Gestaltung des Ausschreibungsprozesses von Bauprojekten.

AVA – Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung

Nach Fertigstellung der beauftragten Baumaßnahmen erfolgt die Abrechnung.

Nach Fertigstellung der beauftragten Baumaßnahmen erfolgt die Abrechnung.

Die Bauauftragung von ausführenden Bauunternehmen setzt die Erstellung einer Ausschreibung. Auf dieser Grundlage können Firmen Angebote einreichen und die Bauaufgabe einschätzen.

Bürokosten

Der Betrieb und Unterhalt eines Büros verursacht zahlreiche Kosten.

Der Betrieb und Unterhalt eines Büros verursacht zahlreiche Kosten.

Finanzielle Aufwendungen für Räume und Einrichtung, für Verbrauchsmaterialien und technische Hilfsmittel, für Personal und Versicherungen.

Das Aufmaß

Das Aufmaß bildet die Grundlage einer Abrechnung und dient der nachvollziehbaren Dokumentation.

Das Aufmaß bildet die Grundlage einer Abrechnung und dient der nachvollziehbaren Dokumentation.

Mit der Erstellung eines Aufmaßes wird die Grundlage für Abrechnungen geschaffen.

DIN 276 – Kosten im Bauwesen

Anschauliche Kostenübersicht anhand von Balkendiagrammen mit PRO controlling von Projekt Pro.

Anschauliche Kostenübersicht anhand von Balkendiagrammen mit PRO controlling von Projekt Pro.

Für vergleichbare Baukostenermittlungen gibt die Norm klare Vorgaben für den Hochbau, Ingenieursbauten und infrastrukturelle Anlagen.

Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten

Die Ermittlung der Flächen und Rauminhalte ist in DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau geregelt.

Die Ermittlung der Flächen und Rauminhalte ist in DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau geregelt.

Fester Bestandteil jedes Genehmigungsantrags und in der DIN 277 geregelt.

Leistungsverzeichnis

Im LV werden alle Leistungen detailliert aufgeführt und in bepreiste Positionen übertragen.

Im LV werden alle Leistungen detailliert aufgeführt und in bepreiste Positionen übertragen.

Zu jeder Ausschreibung gehört eine detaillierte Auflistung der Leistungen. Sie ist die Grundlage für die Angebotskalkulation.

Nachträge

Nachträge sind Leistungen, die außerhalb, aber mit Bezug zu den vertraglich vereinbarten Aufgaben eines Unternehmens oder einer beauftragten Person ausgeführt werden.

Nachträge sind Leistungen, die außerhalb, aber mit Bezug zu den vertraglich vereinbarten Aufgaben eines Unternehmens oder einer beauftragten Person ausgeführt werden.

Neben vereinbarten Leistungen werden unter Umständen auch zusätzliche Arbeiten vergütet. Das setzt allerdings voraus, dass die Grundvoraussetzungen für die Stellung eines Nachtrags erfüllt werden.

Vergabearten

Der Vergabeprozess ist die letzte Leistungsphase vor Beginn der Baustelle.

Der Vergabeprozess ist die letzte Leistungsphase vor Beginn der Baustelle.

Wonach lässt sich festlegen, wie eine Ausschreibung aufgestellt ist und welche Anforderungen erfüllt werden müssen?

Vertragsarten im Bauwesen

Mustervertrag

Mustervertrag

Die Beauftragung von Planer*innen, Firmen und Dienstleistern unterliegt verschiedenen Einstellungsverhältnissen. Diese bestimmen die Haft- und Vergütungsart.

VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV)

VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist für öffentliche Auftraggeber*innen verpflichtend, aber auch private Bauherr*innen können von ihr Gebrauch machen.

Wettbewerbsverfahren

Die Teilnahme an Wettbewerben ist seit dem 19. Jahrhundert integraler Bestandteil der Baubranche.

Die Teilnahme an Wettbewerben ist seit dem 19. Jahrhundert integraler Bestandteil der Baubranche.

Die Teilnahme an Wettbewerben ist seit dem 19. Jahrhundert integraler Bestandteil der Baubranche und prägt diesen Beruf wie keinen anderen.

PROJEKT PRO auf der BAU 2025

Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenfreies Ticket und erleben Sie uns vom 13. bis 17. Januar 2025 auf der BAU 2025 in München, Halle C3, Stand 439.

Partner-Anzeige