DIN 276 – Kosten im Bauwesen
Die DIN 276: Kosten im Bauwesen dient als Grundlage für
die Baukostenermittlung und -gliederung. Sie erstreckt sich auf die
Kosten für Hochbauten, Ingenieurbauwerke, Freianlagen und
Verkehrsanlagen sowie andere projektbezogene Kosten. Nutzungskosten
sind in der DIN 18960 – Nutzungskosten im Hochbau
festgelegt. Für eine einheitliche Kostenermittlung unterscheidet
die DIN 276 zwischen Kosten und Bezugseinheiten.
Gallerie
In der Norm sind zudem die Kostengruppen (KG) definiert, nach denen eine Kostenermittlung ausgeführt wird. Seit 1993 sind sie in Hundertergruppen gegliedert: die dreistelligen Ordnungszahlen stellen eine Hierarchie dar, die in jeweils neun Untergruppen unterteilt werden können. Die erste Dezimalzahl bestimmt in der Regel den Anwendungsbereich, die zweite das Bauteil, die dritte die Charakteristika.
Beispiel: KG 300 (Bauwerk – Baukonstruktion); KG 330 (Außenwände); KG 331 (Tragende Außenwände)
Die erste Dezimalstelle der Kostengruppe steht außerdem für verschiedene Planungsbereiche. So wird die KG 300 in der Regel von Architekt*innen berechnet, die KG 400 von Fachplanungsbüros für Elektro- oder Gebäudetechnik. Übergreifende Maßnahmen sind unter den Planenden abzustimmen, um eine Doppelung von Kostenpositionen zu vermeiden.
Gallerie
Kostengruppen nach DIN 276
Kostengruppe 100: Grundstück
Die Grundstückskosten
enthalten den Kaufpreis, Nebenkosten, wie Baugrundgutachten und
Vermessungsdienste sowie rechtlich bindende Abfindungen – zum
Beispiel zur Ablösung von Stellplätzen o.ä.
Kostengruppe 200: Vorbereitende Maßnahmen
Die
vorbereitenden Maßnahmen (vorher: Herrichten und Erschließen)
umfassen die Grundstücksherrichtung für die Bauausführung und die
Erdarbeiten zu deren Sicherstellung. Darunter zählen auch
Gründungsarbeiten, Erdumlagerungen und Übergangslösungen, wie etwa
die Baustellenversorgung oder Zuwegungen für Baustellfahrzeuge.
Kostengruppe 300: Bauwerk – Baukonstruktion
Die
Baukonstruktion berücksichtigt alle Bauleistungen und Lieferungen
zur Herstellung des Bauwerks. Es werden alle baulichen Maßnahmen in
dieser Kostengruppe erfasst – von der Herstellung des Rohbaus bis
zu den Malerarbeiten. Dabei werden alle Bauteilschichten einzeln
berechnet. Auch Abbrucharbeiten, Demontage- und
Modernisierungsarbeiten sowie provisorische Einbauten, wie
Teleskopstützen zur Deckensicherung, gehören dazu.
Kostengruppe 400: Bauwerk – Technische Anlagen
Die KG
400 umfasst alle Bauleistungen und Lieferungen für technische
Anlagen. Dazu zählen beispielsweise Heizsysteme, Wasserversorgungs-
oder Gebäudeautomationsanlagen sowie übergreifende Maßnahmen zum
Einbau der Anlagen, wie etwa Befestigungen und
Brandschutzabschottungen.
Kostengruppe 500: Außenanlagen und Freiflächen
Unter
Außenanlagen und Freiflächen fallen alle selbständig und unabhängig
des Bauwerkes herzustellenden Flächen, wie zum Beispiel
Verbauflächen oder Stellplatzflächen sowie alle hierzu notwendigen
Bauleistungen inklusive Lieferungen und sämtliche Umbau- und
Modernisierungsmaßnahmen der Außenanlagen.
Kostengruppe 600: Ausstattung und Kunstwerke
Diese
Kostengruppe bezieht sich auf allgemeine und künstlerische
Ausstattungen, also Möbel, Einrichtungsgegenstände und Kunstwerke,
die keine besonderen Einbaumaßnahmen benötigen.
Kostengruppe 700: Baunebenkosten
Die KG 700 umfasst
alle Kosten, die für den Planungsaufwand im Rahmen der
Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure entstehen. Hierzu gehören auch Bauherrenaufgaben, die
von Planenden oder Generalunternehmen übernommen werden.
Kostengruppe 800: Finanzierung
Kosten, die im
Zusammenhang mit der Finanzierung des Bauprojektes bis zum Beginn
der Nutzung anfallen, sind in der KG 800 geregelt. Das können
Kosten zur notariellen Beglaubigung, Zinsbeträge,
Zahlungsbürgschaften und Ähnliches sein.
Fachwissen zum Thema
Tipps zum Thema
Surftipps
PROJEKT PRO GmbH | Kontakt +49 8052 95179-0 | www.projektpro.com